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Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung gilt als Sonderform des Mobbings, wobei es im Gegensatz dazu konkret den Kontakt zwischen zwei Personen, dem Täter und einem Opfer, betrifft. In den meisten Fällen ist ein großes Machtgefälle zwischen Täter und Opfer zu beobachten und besonders oft werden Abhängigkeitsverhältnisse ausgenutzt. Motivationsgrund ist häufig die Demonstration von Macht.


Als sexuelle Belästigung gilt

  • Sexistische, geschlechtsbezogene, entwürdigende bzw. beschämende Bemerkungen und Handlungen
  • Unerwünschte körperliche Annäherungen
  • Androhung von Repressalien
  • Aufdrängen von sexuellen Handlungen
  • Androhung von beruflichen Nachteilen bei sexueller Verweigerung
  • Versprechen von Vorteilen bei sexuellem Entgegenkommen
  • Stalking

Betroffene Personen empfinden dies als beleidigend und fühlen sich in ihrer Würde verletzt.

Auswirkungen auf das Opfer

  • Verlust der Arbeitsmotivation
  • Depressionen
  • Angstzustände
  • Psychische Erkrankungen
  • Arbeitsunfähigkeit

Aus Angst vor Verleumdung oder dem Arbeitsplatzverlust schweigen die Opfer häufig. Vorallem auch weil sie oft mit negativen Reaktionen seitens der Arbeitgeber konfrontiert werden. Sexuelle Belästigung ist im Sinne des Arbeitsrechts rechtswidrig.

Schutz vor sexueller Belästigung bietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
 



Broschüre "Was tun bei sexueller Belästigung"

Selbstverteidigungskurs (Angebot im Rahmen des Hochschulsports)


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