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Anerkennung von Leistungen

Allgemeine Infos zur Anerkennung

Empfehlungen, welche Leistungen im Ausland erworben und zu Hause anerkannt werden können, finden Sie auf den Seiten der Fakultät bzw. des Instituts der jeweiligen Fachrichtung an der Universität Regensburg. Ansprechpartner sind hier auch die Studiengangskoordinatoren/innen.

In der Infothek des Auslandsamtes können Sie als Informationsquelle zum Thema Anerkennung die Erfahrungsberichte früherer Teilnehmer am Austauschprogramm einsehen.

Grundsätzliches zur Anerkennung von Studienleistungen können Sie auch in den Internationalisierungsrichtlinien nachlesen. Die Umrechnung von im Ausland erzielten Noten erfolgt nach einer Tabelle, die laufend aktualisiert und ergänzt wird (Umrechnungstabelle).


Wichtige Schritte zur Anerkennung vor Abreise und an der Gasthochschule

Für eine verbindliche Planung sind Beratung und detaillierte Absprache mit den entsprechenden Professoren und Dozenten bzw. den Modulbeauftragten, die die Anerkennung von Studienleistungen aussprechen können, vor dem Auslandsstudium unerlässlich.

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Für die Anerkennung ist eine brauchbare Dokumentation der im Ausland absolvierten Leistungen notwendig (Kursinhalte, -niveau, zu leistende Arbeit, zugrundeliegende Literatur, Art der Notengebung und Zeugnis); diese Unterlagen müssen bei der Beantragung der Anerkennung vorgelegt werden.

Studierende, die im Rahmen des ERASMUS-Programms ins Ausland gehen, erstellen vor Ausreise zusammen mit den zuständigen Fachvertretern ein Learning Agreement. In diesem Dokument wird die Kurswahl vereinbart. Bitte lesen Sie vorab unbedingt die Hinweise zum Ausfüllen des Learning Agreements.

Änderungen in der Kurswahl an der Gasthochschule werden im Formular Changes to Learning Agreement erfasst. Die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Learning Agreement sind innerhalb der ersten 4 Wochen nach Studienbeginn im Ausland an das AAA zu schicken.

Die Gasthochschule stellt Ihnen nach Abschluss Ihrer Kurse ein Transcript (mit Noten) aus. Häufig erfolgt dies erst nach Ihrer Abreise. Bitte stellen Sie sicher, dass das Transcript an das AAA geschickt wird.


Wichtige Schritte zur Anerkennung nach Rückkehr

1. Äquivalenzformular (Vordruck auf den Seiten des zuständigen Prüfungsamts): Legen Sie das Transcript der Gasthochschule, Kursbeschreibungen und ggf. Vorabbestätigungen über die Anerkennung beim zuständigen Fachvertreter vor. Der Fachvertreter bestätigt die Anerkennung auf dem Äquivalenzformular.

2.  Geben Sie Äquivalenzformular, Transcript und ggf. Anerkennungsantrag (WiWi) im Prüfungsamt ab.

3. Die Notenumrechnung nimmt das Prüfungsamt vor.

4. Das Prüfungsamt trägt anerkannte Auslandsleistungen in FlexNow ein.


Informationen zur Anerkennungspraxis in ausgewählten Studienfächern

Internationaler Tag Lz 30

Anglistik/Amerikanistik

Biologie

Chemie (pdf)

Erziehungswissenschaften (pdf)

Lehramt; alle Fächer (pdf)

Mathematik

Rechtswissenschaft (pdf)

Romanistik (wird aktuell überarbeitet)

Wirtschaftswissenschaften (pdf)

  1. Internationales