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Auch wenn Sie als deutsche Studierende innerhalb der EU kein Visum benötigen, brauchen Sie für einige Länder auf dem europäischen Kontinent, in denen die UR Partner hat, ein Studentenvisum (Beispiel: Russland). Sie werden im Zuge der Anmeldung an der Gasthochschule auf die entsprechenden Visumsbestimmungen hingewiesen. Genaue Informationen zu den Bestimmungen des jeweiligen Landes sind in der Infothek erhältlich oder auf den Seiten der zuständigen Konsulate und Botschaften nachzulesen.
Wichtiger Hinweis für ausländische Vollzeitstudierende der UR, die aus einem Nicht-EU-Staat kommen:
Es kann sein, dass Sie für einen Auslandsaufenthalt innerhalb der EU spezielle Formalitäten für die Anmeldung an der Gasthochschule erledigen müssen. In der Regel z.B. ein Aufenthaltstitel am Gasthochschulort nötig sein. Bitte informieren Sie sich bei dem für Sie zuständigen Konsulat!
Der Aufenthaltstitel in Deutschland erlischt, wenn Sie sich länger als 6 Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten. In diesem Fall muss eine Fristverlängerung bei der Ausländerbehörde der Stadt Regensburg beantragt werden. Es ist unbedingt nötig, dass Ihr Aufenthaltstitel in Deutschland bis zur Rückkehr nach Deutschland gültig ist.