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Die Universität Regensburg gewährt für ein Auslandsstudium bis zu zwei Semestern Urlaub.
Der Beurlaubungsantrag ist vor der Rückmeldefrist an die Studentenkanzlei zu richten. Als Beleg für den Beurlaubungsgrund "Auslandsstudium" gilt der Zulassungsbrief o.ä. der ausländischen Hochschule (bei einer Eigenbewerbung) bzw. des Akademischen Auslandsamtes (bei einer Platzierung im Austauschprogramm).
Es werden im Falle einer Beurlaubung der Studentenwerk- und RVV-Beitrag zur Rückmeldung fällig.
Genauere Informationen zum Verfahren der Beurlaubung und den Beurlaubungsantrag finden Sie auf der Internetseiten der Studentenkanzlei.