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Der Auslandsschutz der Gesetzlichen Krankenkassen erstreckt nicht auf Studienaufenthalte in Übersee.
Amerikanische Universitäten besitzen z.B. für die einfacheren Krankheitsfälle meist selbst ein Health Center. Die Benutzergebühr ist obligatorisch mit den Semestergebühren zu zahlen; zusätzlich können Kosten für Sonderleistungen anfallen.
Für die darüber hinausgehenden Behandlungen wird oft von der überseeischen Gastuniversität eine Gruppenversicherung angeboten, die aber immer noch bestimmte Risiken (vorvertragliche Leiden, Heimtransportkosten, oft auch Zahnbehandlung, Augenbehandlung, Brillen u.a.) unabgedeckt lässt. An manchen Universitäten ist eine solche Versicherung Pflicht. Eine Befreiung ist ggf. nur möglich, wenn Nachweise über einen ausreichenden Versicherungsschutz vorgelegt werden, i.d.R. muss dieser Nachweis in englischer Sprache sein.
Wenn eine Befreiung von der ausländischen Pflichtversicherung nicht möglich, d.h. diese verpflichtend ist, haben wir dies bei der jeweiligen Programmausschreibung explizit vermerkt (Beispiel: Wheaton College).
Deutsche gesetzliche Krankenversicherungen leisten keine Erstattung für die in Übersee angefallenen Krankheitskosten. Privatversicherungen können meist einen zusätzlichen Vertrag mit Auslandsschutz bieten. Bevor man jedoch den Schutz einer deutschen Pflichtversicherung aufgibt, sollte man klären, wie man für das spätere Weiterstudium versichert sein wird, und ebenso für den Fall vorzeitiger Heimkehr.
Es wird dringend empfohlen, eine private Auslandskrankenversicherung in Deutschland abzuschließen. Die Kosten für einen zwölfmonatigen Versicherungsschutz betragen je nach Anbieter zwischen ca. 300 EUR und 350 EUR. Tipps liefern hier auch die Erfahrungswerte früherer Austauschteilnehmer, die in den Berichten (einzusehen in der Infothek) nachzulesen sind.