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Für fast alle überseeischen Länder, in denen die UR Partner hat, ist ein Studentenvisum nötig. Sie werden im Zuge der Anmeldung an der Gasthochschule auf die entsprechenden Visumsbestimmungen hingewiesen und vom AAA genauer über den Beantragungsprozess informiert.
Die genauen Bestimmungen des jeweiligen Landes sind auf den Seiten der zuständigen Konsulate und Botschaften nachzulesen.
Wichtiger Hinweis für ausländische Vollzeitstudierende der UR, die aus einem Nicht-EU-Staat kommen:
Es kann sein, dass Sie für einen Auslandsaufenthalt in Übersee andere Formalitäten bei der Visumsbeantragung erledigen müssen als deutsche Studierende. Bitte informieren Sie sich bei dem für Sie zuständigen Konsulat!
Der Aufenthaltstitel in Deutschland erlischt, wenn Sie sich länger als 6 Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten. In diesem Fall muss eine Fristverlängerung bei der Ausländerbehörde der Stadt Regensburg beantragt werden. Es ist unbedingt nötig, dass Ihr Aufenthaltstitel in Deutschland bis zur Rückkehr nach Deutschland gültig ist.