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Die Teilstipendien (bis zu sechs Monate) sind vorgesehen für deutsche Studierende bzw. Deutschen gleichgestellte Studierende aller Fachrichtungen.
Bitte beachten Sie: Teilnehmer/innen müssen auch während des gesamten Auslandsaufenthalts an der Universität Regensburg immatrikuliert sein bzw. promovieren!
Bewerbungstermine im AAA für Aufenthalte im:
1. Halbjahr 2014: 26. November 2013
2. Halbjahr 2014: 3. Juni 2014
Nach Bewerbungsschluss erfolgt die Auswahl durch ein fakultätsübergreifendes Auswahlgremium nach folgenden Kriterien:
Folgende Fördermaßnahmen gibt es für Aufenthalte in Europa und Übersee (Infos speziell zur Förderung von Praktika in Übersee über PROMOS finden Sie im Bereich Stipendien für Auslandspraktika):
Vergeben werden können Stipendien bis zu einem Semester für Studienaufenthalte bzw. auch kürzere Aufenthalte (etwa für Abschlussarbeiten, siehe unten) v.a. im außer-europäischen Raum. Semesterstipendien im ERASMUS-Raum sind nur dort möglich, wo keine ERASMUS-Kooperation besteht. Eine Ausnahme bilden Studierende, die bereits einmal von ERASMUS bezuschusst wurden und deshalb keine ERASMUS-Förderung mehr erhalten. PROMOS ersetzt somit u.a. das bisher vom DAAD angebotene Free-Mover-Programm. Doktoranden können sich in dieser Programmschiene nicht bewerben! (Fördermöglichkeiten für Promovenden gibt es direkt über den DAAD)
Abschlussarbeiten können unter folgender Voraussetzungen gefördert werden:
Studierende der Medizin, die während ihres Studiums ihre Doktorarbeit verfassen, können durch PROMOS Studienaufenthalte gefördert werden!
PROMOS Geförderte erhalten:
Genaueres zu den länderspezifischen Fördersätzen erfahren Sie in der aktuellen PROMOS Ausschreibung des DAAD unter: PROMOS Fördersätze 2013.
Studiengebühren können nicht übernommen werden!
Für Stipendiaten mit Behinderung können zusätzliche Mittel beantragt werden.
Voraussetzung ist, dass es sich um auslandsbedingte Mehrkosten handelt und andere Träger keine Unterstützung gewähren.
-> Liste der Bewerbungsunterlagen , Antragsformular, DAAD Sprachzeugnis
->PROMOS Learning Agreement mit Hinweisen zum Ausfüllen
Im PROMOS Learning Agreement führen Sie die Kurse auf, die Sie an der Gastuniversität belegen möchten und lassen sich die mögliche Anerkennung Ihrer Kurswahl von einem Ihrer Fachvertreter an der Universität Regensburg mit Stempel bestätigen.Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Kurse, die Sie an der Gastuniversität zu belegen planen, Ihrem jetzigen Studium dienlich sind. Es handelt sich dabei um keine verbindliche Kursliste, da das Vorlesungsprogramm der Gastuniversität meist noch nicht feststeht.
-> Änderungen im Learning Agreement nach Ankunft an der Gastuniversität: Formular Promos-Learning Agreement Changes
Die Sprachkursteilnahme von Studierenden oder Doktoranden an Hochschulen im Ausland können weltweit gefördert werden. Die Anmeldung für den Sprachkurs muss selbstständig vor Abgabe der Bewerbung getätigt werden. Das AAA reserviert bzw. organisiert keine Sprachkursplätze!
Sprachkurse können auch in den Semesterferien (August/September) gefördert werden.
Nicht antragsberechtigt sind Bewerber/innen für:
PROMOS Geförderte erhalten eine monatliche Teilstipendienrate ODER einen Fahrtkostenzuschuss. Außerdem kann ein einmaliger Zuschuss zu den Kursgebühren von 500 EUR beantragt werden.
Die Höhe der Teilstipendienraten beträgt für den Großteil der Länder € 300 .- pro Monat (Ausnahmen z.B. Brasilien, Dänemark, Japan). Die Höhe der Fahrtkostenzuschüsse ist immer abhängig vom jeweiligen Zielland.
Genaueres zu den Fördersätzen erfahren Sie in der aktuellen PROMOS Ausschreibung des DAAD unter PROMOS Fördersätze 2013.
Für Stipendiaten mit Behinderung können zusätzliche Mittel beantragt werden.
Voraussetzung ist, dass es sich um auslandsbedingte Mehrkosten handelt und andere Träger keine Unterstützung gewähren.
-> Liste der Bewerbungsunterlagen , Antragsformular, DAAD Sprachzeugnis
Die Teilnahme von Studierenden oder Doktoranden an Fachkursen, die von Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen im Ausland angeboten werden, kann weltweit gefördert werden.
PROMOS Geförderte erhalten eine monatliche Teilstipendienrate ODER einen Fahrtkostenzuschuss. Die Höhe der Teilstipendienraten beträgt für den Großteil der Länder € 300 .- pro Monat (Ausnahmen z.B. Brasilien, Dänemark, GB, Japan). Die Höhe der Fahrtkostenzuschüsse ist immer abhängig vom jeweiligen Zielland.
Genaueres zu den Fördersätzen erfahren Sie in der aktuellen PROMOS Ausschreibung des DAAD unter PROMOS Fördersätze 2013.Außerdem kann ein einmaliger Zuschuss zu den Kursgebühren von 500 EUR beantragt werden.
Für Stipendiaten mit Behinderung können zusätzliche Mittel beantragt werden.
Voraussetzung ist, dass es sich um auslandsbedingte Mehrkosten handelt und andere Träger keine Unterstützung gewähren.
Studienreisen deutscher Studierendengruppen (mind. 5 bis max. 15 Teilnehmer) ins Ausland können weltweit gefördert werden. Die Förderung besteht ausschließlich aus einer Pauschale pro Teilnehmer und Tag. Diese beträgt für die EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und die Türkei 30 EUR pro Person und Tag, für alle übrigen Länder 45 EUR pro Person und Tag. Die Reise muss mindestens von einem Hochschulvertreter begleitet werden, welcher ebenfalls von der Aufenthaltspauschale gefördert werden kann.
Der Stipendienantrag kann nur von den die Reise durchführenden Dozenten/innen gestellt werden, nicht von den teilnehmenden Studierenden.
Für Stipendiaten mit Behinderung können zusätzliche Mittel beantragt werden.
Voraussetzung ist, dass es sich um auslandsbedingte Mehrkosten handelt und andere Träger keine Unterstützung gewähren.
Ziele der Förderung:
Nicht gefördert werden:
Bewerbungsunterlagen: