BAföG
BAföG fördert unter bestimmten Voraussetzungen ein Studienjahr im Ausland. Folgende Regeln sind vereinfacht (Beachten Sie die gesetzlichen Regelungen und halten Sie Rücksprache mit dem Auslandsbafög-Amt, das für Ihr Zielland zuständig ist!):
Voraussetzungen
- Kenntnis der dortigen Unterrichts- und Landessprache;
- Studienzeit im Ausland muss dem Studium förderlich sein. (Gewöhnlich erst ab dem dritten Fachsemester, nachgewiesen durch eine Bestätigung eines Fachvertreters);
- Im Ausland zu erwerbenden Studienleistungen sind (zumindest teilweise) auf die Inlandsausbildung angerechenbar (Kein fachfremdes Studium);
- Auslandsaufenthalt dauert mindestens 6 Monate; Austauschprogrammen: auch ein kürzerer Aufenthalt möglich ist (Minimum: 3 Monate);
- Einschreibung an der ausländischen Hochschule.
Auslandsförderung (bis zu 2 Semester)
Zum Inlandsbedarfssatz kommen hinzu:
- monatliche Zuschläge für den Lebensunterhalt (außerhalb der EU);
- notwendige Studiengebühren (maximal € 4.600 pro Jahr);
- notwendige Reisekosten als Zuschlag
(Europa: insgesamt € 500; außerhalb Europas: insgesamt € 1.000) - Zuschlag zu einer Krankenversicherung, falls eine solche extra abgeschlossen werden muss.
Für die Deckung dieses Bedarfs werden wie im Inland zunächst Unterhaltspflichtige bzw. Antragsteller herangezogen. Der Betrag, den BAföG ggf. zur Abdeckung des Auslandsmehrbedarfs in Nicht-EU-Ländern zuzahlt, ist - wie die anderen Leistungen - zur Hälfte Zuschuss und zur Hälfte Darlehen. (Ausnahme: Zuschlag für die Studiengebühren ist in voller Höhe Zuschuss, muss also später nicht zurückgezahlt werden.)
Hinweise
Wegen des höheren Bedarfs kann eine Förderung möglich sein, wenn Sie im Inland kein BAföG bekommen. Rechenbeispiele und Informationen gibt es unter www.bafoeg.bmbf.de oder www.auslandsbafoeg.de .
Gefördert wird für die Dauer der Einschreibung an der Gasthochschule. In einigen Ländern endet das Studienjahr früher als in Deutschland. Vor dem Wiederbeginn des Semesters zu Hause kann aber bis zu zwei Monate Inlandsförderung geleistet werden, wenn zwischen dem Ende des Auslandsstudiums und dem Semesterbeginn zu Hause nicht mehr als vier Monate liegen.
Wirkung auf die Förderungsdauer
Das Auslandsstudium wird nicht auf die Förderungshöchstdauer angerechnet; d. h. die Gesamtförderung kann in der Regel um bis zu 2 Semester Auslandsaufenthalt verlängert werden. Eine Förderung nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer infolge eines Auslandsstudiums ist in Form eines verzinslichen Bankdarlehens möglich. Auskunft dazu erteilt das Studentenwerk, Studentenhaus, Zi. 2.14, Tel. (0941) 943 - 2201.
Verfahren
Sie sollten unmittelbar nach der Nominierung für einen Austauschplatz Kontakt mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (je nach Zielregion) aufnehmen und ggf. einen Abschlag beantragen. Das Regensburger Studentenwerk ist für Auslandsbafög nicht zuständig.
Das für Ihre Zielregion zuständige BAföG-Amt finden Sie unter www.bafoeg.bmbf.de -> Antragstellung
Bildungskredit
Unabhängig vom BAföG kann von Studierenden in fortgeschrittener Studienphase auch ein sogenannter Bildungskredit in Höhe von monatlich bis zu Euro 300.- beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden.
Anders als so mancher Studienkredit wird dieser Bildungskredit auch während eines Studienaufenthaltes oder eines studienbegleitenden Praktikums im Ausland gewährt.
Informationen hierzu finden sich auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes
Bayer. Staat
Auch die verschiedenen Begabtenförderungswerke sind daran interessiert, ihren Stipendiaten ein Auslandsstudium zu ermöglichen. Die Förderung ist im Prinzip analog zu den Regeln des BAföG, meist aber großzügiger ausgestattet. Auskunft geben die Stipendiengeber.
Im Rahmen des Bayerischen Eliteförderungsgesetzes (BayEFG) können auch Teilnehmer des von der Studienstiftung des deutschen Volkes betreuten "Max-Weber-Programms" finanzielle Förderung während eines Auslandssemesters (max. 7 Monate) bekommen.
Ansprechpartnerin hierfür ist:
Frau Sonka Stein
Tel. 0228-82096-583
mwp@studienstiftung.de