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Durch Auslandspraktika sammeln Studierende:
Sollten Sie sich selbst ein Praktikum organisiert haben und dieses nicht an einer Institution absolviert werden, bei der eine DAAD-Förderung möglich ist (siehe unten), gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, sich für eine Praktikumsförderung direkt beim Akademischen Auslandsamt der Universität Regensburg zu bewerben. Je nach Zielland gibt es unterschiedliche Förderprogramme (ERASMUS und PROMOS).
Die Bewerbung um Kurzstipendien für Praktika (maximal 3 Monate) an den folgenden Einrichtungen erfolgt direkt beim DAAD:
Näheres zur Ausschreibung finden Sie hier.
Auch für Fahrtkostenzuschüsse im Rahmen von Auslandspraktika über IAESTE, AIESEC, bmvd, ZAD und DCGM können sich Studierende direkt beim DAAD bewerben. Alle Unterlagen müssen spätestens 2 Monate vor Antritt des Praktikums vorliegen.
Bewerbungsunterlagen und -voraussetzungen für alle Praktikaförderungsprogramme finden Sie in der Stipendiendatenbank des DAAD
Die Anträge müssen spätestens bis 2 Monate vor Praktikumsantritt vorliegen!
Die Universität Regensburg kann als einzelne Hochschule mit erweiterter ERASMUS-Universitätscharta (EUC) seit Juli 2007 Studierendenpraktika in Europa (EU) mit einem monatlichen Zuschuss von ca. 300 € fördern.
Sollten Sie ein Praktikum in einem Nicht-EU Land absolvieren, können Sie sich über das PROMOS-Programm (siehe Bereich "Übersee" auf dieser Seite) bewerben.
selbst organisierter Praktikumsplatz in einem ERASMUS-Teilnahmeland (Einige Angebote und Tipps für die Suche finden Sie im Bereich Praktikumssuche auf unseren Seiten.);
noch keine Förderung über ERASMUS-PRAKTIKUM erhalten;
ein Studienjahr an der UR bei Praktikumsbeginn absolviert, Immatrikulation an der UR auch während des gesamten Praktikums;
Vollzeitpraktikum, das mindestens 3 Monate dauert.
Aufnehmende Institutionen können Unternehmen, Berufsbildungseinrichtungen, Forschungszentren etc. sein. Praktika an Hochschulen können in der Regel nur gefördert werden, wenn kein bilaterales Abkommen zum ERASMUS-Studium besteht, über das der Aufenthalt realisiert werden kann.
Studierende mit Behinderung oder Studierende, die mit Kind ins Ausland gehen, können sich in unserer Beratung über die Möglichkeiten informieren, für die entstehenden Mehrkosten eine zusätzliche Förderung zu erhalten.
Nicht föderungsfähig sind Praktika bei:
Sie können sich laufend bei Frau Margit Früchtl bewerben, die auch Ansprechpartnerin bei Fragen zur ERASMUS-Praktikumsförderung ist.
Training agreement (deutsch) / Training agreement (englisch)
Im Rahmen von PROMOS können u.a. selbstorganisierte Studierendenpraktika (Dauer: 6 Wochen bis 6 Monate) in außereuropäischen Zielländern und Nicht-EU Ländern gefördert werden. Auch Praktika in den Semesterferien (August/September) können gefördert werden. Diese Teilstipendien sind vorgesehen für deutsche Studierende bzw. Deutschen gleichgestellte Studierende aller Fachrichtungen.
Praktika in EU-Ländern, Island, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz und Türkei können wegen Überschneidungen mit dem Praktikantenprogramm von ERASMUS nicht gefördert werden.
Wenn Sie ein Auslandspraktikum an einer der folgenden Einrichtungen machen, bewerben Sie sich nicht über PROMOS, sondern direkt beim DAAD um ein Kurzstipendium für Auslandspraktika (siehe Eintrag "DAAD")
PROMOS Geförderte erhalten eine monatliche Teilstipendienrate oder einen Fahrtkostenzuschuss. Die Höhe der Teilstipendienraten beträgt für den Großteil der Länder € 300 .- pro Monat (Ausnahmen z.B. Brasilien, Japan). Die Höhe der Fahrtkostenzuschüsse ist immer abhängig vom jeweiligen Zielland. Genaueres zu den Fördersätzen erfahren Sie in der aktuellen Stipendienausschreibung des DAAD bei PROMOS Fördersätze 2013.
Für Stipendiaten mit Behinderung können zusätzliche Mittel beantragt werden.
Voraussetzung ist, dass es sich um auslandsbedingte Mehrkosten handelt und andere Träger keine Unterstützung gewähren.
Bewerbungstermine für Aufenthalte im:
1. Halbjahr 2014: 26. November 2013
2. Halbjahr 2014: 3. Juni 2014
Nach Bewerbungsschluss erfolgt die Auswahl durch ein fakultätsübergreifendes Auswahlgremium nach folgenden Kriterien:
Liste der Bewerbungsunterlagen
Die Unterlagen müssen im Akademischen Auslandsamt eingereicht werden.
Die Robert Bosch Stiftung bietet ebenfalls Förderungsmöglichkeiten für Praktika im Ausland.( www.bosch-stiftung.de).

Das Bayerische Hochschulzentrum für Lateinamerika (BAYLAT)
fördert mittels Mobilitätsbeihilfen Studierende an bayerischen Hochschulen bei der Durchführung eines Auslandssemesters, eines Praktikums oder eines Forschungsaufenthalts zur Anfertigung der Abschlussarbeit (Bachelor-, Diplom-, Magister-, Master- oder Zulassungsarbeit) in Lateinamerika.
Ende 2013 wird die neue Ausschreibung für SS 2014 und WS 2014/15 veröffentlicht!
Die aktuellen Ausschreibungen und Bewerbungsinformationen gibt es auf der Homepage des BAYLAT
Das Bayerisch-Indische Zentrum für Wirtschaft und Hochschulen vergibt seit 2012 Stipendien für Studienaufenthalte, Praktika und das Schreiben von wissenschaftlichen Arbeiten in Indien.
Bewerbungen werden laufend angenommen. Die Bewerber müssen eingeschrieben sein und mindestens das 2. Bachelorsemester absolviert haben.
Alle Stipendien sind einmalige Stipendien: Studium: 1.200 €, Praktikum:1.000 €,
Wissenschaftliche Arbeit: 2.000 €
Die Laufzeit des jeweiligen Aufenthaltes : Studium/Praktikum: mind. 4 Monate
Wissenschaftliche Arbeit: mind. 2 Monate
Mehr Informationen unter: http://www.bayind.de/de/hochschulen/foerderung-stipendien.html