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Wenn Sie im Ausland ein Praktikum absolvieren, sollten Sie sich rechtzeitig um einige Formalitäten kümmern:
Der DAAD bietet vorbereitend zu Auslandspraktika E-Learnings zu interkultureller Kompetenz an.
Ja, auch wenn es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt, das freilich im Zusammenhang mit dem hiesigen Studium steht. Das Praktikum muss mindestens die Hälfte der Vorlesungszeit in Anspruch nehmen.
-> Die Details und welche Unterlagen Sie dafür benötigen, können Sie auf den entsprechenden Seiten der Studentenkanzlei recherchieren.
Ein ausreichender Versicherungsschutz gegen Krankheit und Unfall ist sowohl für Studium als auch Praktikum im Ausland unerlässlich.
Sie sollten sich also bei der Planung Ihres Auslandsaufenthalts genau über einen geeigneten Versicherungsschutz informieren, da weder die Universität Regensburg noch der DAAD haftbar gemacht werden können für Schäden, die aus Krankheit, Unfall, Verletzung oder aus Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit den geförderten Projekten entstehen.
Wer in der Bundesrepublik einer gesetzlichen Krankenversicherung angehört, kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund der Sozialversicherungsabkommen innerhalb der EU die Leistungen der entsprechenden Gebietskrankenkasse des Gastlandes in Anspruch nehmen. Erforderlich ist dafür der "Anspruchsnachweis" in Form der European Health Insurance Card (EHIC), den die deutsche Krankenkasse ausstellt, und im Gastland die Anmeldung bei der Gebietskasse. Abgedeckt werden in der Regel nur die medizinisch notwendigen Behandlungen. Deshalb wird empfohlen, sich vor dem Auslandsaufenthalt bei der eigenen Krankenkasse gründlich beraten zu lassen und eine zusätzliche Auslandskranken- und eine Reiserücktransportversicherung abzuschließen.
Der DAAD bietet für Studierende, die über den DAAD gefördert werden (z.B. im Rahmen von ERASMUS), eine spezielle kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung an. (Genauere Infos: http://www.daad.de -> Service -> Versicherung)
Für die meisten Nicht-EU-Staaten muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse klären, ob und für wie lange ein Auslandsschutz besteht.
Für ein Praktikum ist in der Regel neben einer ausreichenden Krankenversicherung ein privater Unfall- und Haftpflichtschutz Voraussetzung, für den der Teilnehmer selbst verantwortlich ist.