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Ohne den Nachweis einer Krankenversicherung darf die Universität Regensburg die Einschreibung nicht vornehmen. Sie müssen daher bei der Einschreibung eine Versicherungsbescheinigung vorlegen.

Gehen Sie daher vor der Einschreibung zu einer gesetzlichen Krankenversicherung in Regensburg (Adressen gibt Ihnen das Akademische Auslandsamt bei der Ankunft in Regensburg). Dort erhalten Sie entweder den Nachweis, dass Sie die deutsche gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen haben, oder dass Sie von der Versicherungspflicht befreit sind (aufgrund der Europäischen Krankenversicherungskarte EHIC oder eines entsprechenden anderen Versicherungsnachweis). Diesen Nachweis müssen Sie bei der Einschreibung in der Studentenkanzlei vorlegen.
Nach der Einschreibung können Sie die Aufenthaltserlaubnis beantragen.