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Visum und Aufenthaltserlaubnis

(falls erforderlich)

EU-Bürger und solche aus Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Israel, Kanada, Japan, Südkorea, Australien, Neuseeland, USA, Brasilien u.a. brauchen kein Visum! Eine vollständige Liste der Länder mit und ohne Visumspflicht gibt es auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

110531 Internationaler Tag Sg _71_Teilnehmer an Austauschprogrammen, die aus anderen Ländern kommen, müssen ein sogenanntes „Visum zu Studienzwecken“ beantragen. Dieses Visum muss Ihnen die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat in Ihrem Heimatland ausstellen.

Ihr Visum zu Studienzwecken muss innerhalb von 3 Monaten bei der Ausländerbehörde in Regensburg in eine sogenannte „Aufenthaltserlaubnis“ umgewandelt werden.

Reisen Sie auf keinen Fall als Tourist ein! Ein Touristenvisum kann, sobald Sie nach Deutschland eingereist sind, nicht im Nachhinein in ein Studentenvisum umgewandelt werden.

Achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass für Ihre gesamte Zeit in Deutschland gültig ist.

  1. Internationales

Austausch- und Programmstudierende

Susanne Gschnaidner
Gschnaidner Quadratisch