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Dozentenmobilität

ERASMUS - Dozentenmobilität

Llp LogoIn der Programmlinie ERASMUS des neuen LLP-Programms können auf der Grundlage bilateraler Abkommen  "Lehraufträge kürzerer Dauer" (1-6 Wochen) für Lehrende der Universität Regensburg  an ERASMUS-Partnerhochschulen gefördert werden.


ZIEL

Ziel der Dozentenmobilität

  • die europäische Dimension der Gasthochschule zu stärken;
  • international nicht-mobilen Studierenden die Möglichkeit zu bieten, vom Fachwissen von Hochschullehrern aus anderen europäischen Staaten zu profitieren;
  • die Hochschulen zu ermutigen, ihr internationales Lehrangebot auszudehnen und zu vertiefen; dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden;
  • den Lehrenden Möglichkeiten für eine persönliche und berufliche Weiterbildung zu bieten (besonders auch jüngeren Dozenten aus dem Mittelbau);
  • die Verbindung zwischen den Partnerhochschulen zu stärken.

FÖRDErkriterien

  • Lehraufenthalte sollen mindestens eine und dürfen höchstens 6 Wochen dauern; sollte die Dauer eine Woche unterschreiten, so müssen trotzdem mindestens 5 Unterrichtsstunden, z.B. als Blockseminar, gehalten werden.
  • Die erteilten Lehrveranstaltungen sollen einen substantiellen Beitrag zum regulären Lehrprogramm der Gasthochschule leisten und Inhalte behandeln, die an der Gasthochschule abgeprüft werden, z.B. im Rahmen der Abschlussprüfung für die gesamte Unterrichtseinheit. Inhalte, Dauer und Rahmenbedingungen müssen mit dem jeweiligen Partner (i.d.R. dem Dozenten/der Dozentin der jeweiligen Veranstaltung an der Partnerhochschule) getroffen werden.
  • Wie auch bei der Studentenmobilität gilt hier das Prinzip der Reziprozität, d.h. Sie sollten auch einer Kollegin/einem Kollegen der Partnerhochschule die Möglichkeit bieten, an der Universität Regensburg einen Lehrauftrag einzubringen; dies ist jedoch nicht zwingend Voraussetzung für die Antragstellung.

finanzielleS

Finanzielle Unterstützung

Das Programm bietet die Erstattung von Fahrtkosten sowie die Erstattung von Aufenthaltskosten. Die Abrechnung erfolgt nach bayerischem Reisenkostenrecht. Das Akademische Auslandsamt informiert Teilnehmer vor Ausreise über die Höchstsumme, die pro Lehraufenthalt zur Verfügung gestellt werden kann.

  • Die Höhe der Zuwendungssumme, die die Universität Regensburg in dieser Programmlinie bewilligt wird, richtet sich vor allem nach der realisierten Mobilität des Vorjahres.

Beantragung des Zuschusses

  • Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und schicken Sie es, gerne auch als E-Mail-Anhang, an die ERASMUS-Koordinatorin der Universität Regensburg, Maria Grotz.

Bewerbungsfrist für Lehraufenthalte im akademischen Jahr 2013/14:

28. Juni 2013

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Maria Grotz (ERASMUS-Koordinatorin).


Weiteres Verfahren

Das Akademische Auslandsamt informiert die Teilnehmer vor Ausreise über die  Höchstsumme, die pro Lehraufenthalt zur Verfügung gestellt werden kann (in der Regel im September).

Vor Ausreise unterschreiben die beteiligten Parteien:

  • die Annahmeerklärung (wird den Teilnehmern vom Akademischen Auslandsamt individuell zugestellt)
  • das Teaching Assignment

Nach der Durchführung der Mobilität sind Bestätigung der Gasthochschule, Abrechnung und Bericht beim Akademischen Auslandsamt (Frau Margit Früchtl) einzureichen.

Weitere Infomationen beim DAAD

  1. Internationales

ERASMUS-Programm

Maria Grotz
Grotz Klein

Koordinierung

Abkommen im Rahmen des ERASMUS-Programms

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