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ERASMUS

Llp LogoDas Hochschulprogramm ERASMUS, eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union, fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozenten und Hochschulpersonal in Europa. Bisher haben rund 3 Millionen Studierende und fast 200.000 Dozenten mit diesem Programm einen Auslandsaufenthalt durchgeführt.

Die Universität Regensburg sendet über dieses Programm jährlich ca. 300 Studierende ins europäische Ausland und empfängt ungefähr die gleiche Anzahl von Austauschstudierenden von den betreffenden Partnerhochschulen.


Während Ihres ERASMUS-Aufenthalts in Torun setzte sich die Regensburger Slavistik- und Kunststudentin Barbara Standke intensiv mit Fragen auseinander, die für alle zentral sind, die ins Ausland aufbrechen:

Wie findet man Zugang zur fremden Kultur? Wie sehen und leben die Einheimischen im fremden Land ihre Kultur? Wie lernt man sie als Fremde kennen?

Die Ergebnisse Ihrer Suche, Fotografien von Alltagsszenen auf der Mickiewiczstraße in Torun brachte Sie im Kurzfilm "Wo ist Mickiewicz?" mit nach Hause:

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Folgende europäische Länder nehmen an ERASMUS teil: Die 27 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei sowie ab dem Hochschuljahr 2011/12 Kroatien und die Schweiz.


Das ERASMUS-Programm ist Teil des weit breiter angelegten EU-Bildungsprogramms für Lebenslanges Lernen (LLP) 2007-2013.


Die Universität Regensburg hat für die Laufzeit des LLP (2007-2013) bei der EU-Kommission die ERASMUS Universitätscharta (EUC) beantragt und erhalten. Die EUC stellt die Grundvoraussetzung für eine Teilnahme am LLP dar und besagt, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am ERASMUS-Programm erfüllt. Ein Bestandteil der Antragstellung für die EUC war das ERASMUS Policy Statement (EPS) der Universität Regensburg.


Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms für Lebenlanges Lernen (2007-2013) werden durch ERASMUS folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

Förderbedingungen

Studierende, Lehrende oder Mitarbeiter müssen Staatsangehörige eines der ERASMUS-Teilnahmeländer sein, um am Programm teilnehmen zu können. Studierende aus Nicht-EU Ländern können am ERASMUS-Programm teilnehmen, sofern sie regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ihr gesamtes Studium dort absolvieren. Lehrende und sonstige Mitarbeiter müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können.

Auslandsmobilität mit Behinderung

Behinderte können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthalts erhalten. Dies gilt für alle ERASMUS-Mobilitätslinien (Studium, Praktika, Mobilität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken ebenso wie im Zusammenhang von Vorbereitenden Reisen und Intensivprogrammen).


Weitergehende Informationen zu den Förderlinien des ERASMUS-Programms sind erhältlich beim:

Deutschen Akademischen Austauschdient
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.  +49 (0) 228 / 882-578
Fax. +49 (0) 228 / 882-555
E-Mail: eu-programme@daad.de
Homepage: http://eu.daad.de

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Llp Logo"Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben."

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Grotz Klein

Koordinierung

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