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Das ERASMUS-Programm unterstützt Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von nicht-wissenschaftlichen Universitätsmitarbeitern an europäischen Hochschulen, um die Internationalisierung der deutschen Hochschulen weiter auszubauen.
Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine Woche (=5 Arbeitstage) dauern. Kürzere Aufenthalte sind in der Regel nicht förderbar.
Der Aufenthalt an den Partneruniversitäten soll:
Die europäischen Partneruniversitäten der Universität Regensburg können Sie hier einsehen.
Mit ERASMUS-Personalmobilität kann Hochschulpersonal aus den verschiedensten Bereichen gefördert werden. Beispiele hierfür sind:
Bewerber organisieren die Kontakte zur aufnehmenden Institution/Arbeitseinheit eigenständig.
jeweils nach den Richtlinien des bayerischen Reisekostenrechts.
Für 2013/14 können an der UR voraussichtlich vier Weiterbildungsaufenthalte im Rahmen von ERASMUS Personalmobilität (STT) gefördert werden.
Für eine Bewerbung sind folgende Unterlagen beim Akademischen Auslandsamt einzureichen:
28.06.2013 für Aufenthalte zwischen September 2013 und Januar 2014.
15.01.2014 für Aufenthalte zwischen Feburar 2014 und September 2014.
Auswahl: Die Auswahl der Bewerber erfolgt durch ein Gremium das mit Vertretern der Personalabteilung, des Personalrats und des Akademischen Auslandsamts besetzt ist.
Auswahlkriterien sind
Nach der Auswahl ist ein Arbeitsprogramm (Formular Workplan) zu erstellen und nach Beendigung des Aufenthalts ist neben der Abrechung eine Bestätigung der Gasthochschule über den erfolgten Aufenthalt vorzulegen sowie ein Bericht.
Weitere Informationen zur STT- Programmlinie bietet auch der DAAD unter http://www.eu.daad.de/stt