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Aktuelle Mitteilungen für Studierende aus dem Ausland

Bayerisches Willkommen

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Sie sind im Wintersemester 2013/14 neue ausländische Studentin/neuer ausländischer Student an der UR? Sie möchten andere Studierende kennenlernen? Dann kommen Sie doch zu unserem Bayerischen Willkommensabend am Mittwoch, den 23.10., um 18.30 Uhr in die Mensa.

Dort können Sie nicht nur unser Tutorenteam kennenlernen, sondern auch Kontakte zu deutschen Studierenden knüpfen, die vor Kurzem aus dem Ausland zurückgekehrt sind.

Anmeldung:

Bitte melden Sie sich für diesen Abend an bis 14.Oktober bei: Christine Betzner, Akademisches Auslandsamt


BayBIDS Stipendien für Absolventen Deutscher Schulen

Ab den Wintersemester 2013/14 vergibt BayBIDS Jahresstipendien an Absolventen Deutscher Auslands- und Partnerschulen, die ein Studium in Bayern aufnehmen. Den Stipendiaten wird damit der Einstieg in ihr Studium erleichtert, gleichzeitig fungieren sie als Mentoren für interessierte Absolventen Deutscher Auslands- und Partnerschulen.

Die Stipendien werden für eine Dauer von 12 Monaten vergeben; der monatliche Zuschuss beträgt 300 €.

Wenn Sie an die Universität Regensburg ein Studium anfangen wollen, können Sie sich für das Stipendium bewerben. Die Ausschreibung können Sie hier herunterladen. Bitte, wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie Frau Elli Wunderlich.

Bewerbungsfrist ist der 30. September 2013.

Voraussetzungen:

  • Absolvent/in einer Deutschen Auslandsschule mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit
  • Vorzugsweise Studienanfänger

DS-Absolventen, die bereits ein DAAD-Vollstipendium erhalten, können leider nicht gefördert werden.


Studium an der Universität Regensburg

Sie wollen an der UR studieren?

Unsere Bewerbungsfristen sind:

  • 15. Januar für den Sommersemester
  • 15. Juli für den Wintersemester

Beachten Sie bitte, dass manche Masterstudiengänge frühere Bewerbungsfristen haben. Bitte planen Sie ausreichend Zeit für Ihre Bewerbung (beginnen Sie sechs Monate vorher).

Frau Wunderlich bietet in der Zeit vor Bewerbungsschluss zusätzliche Sprechstunden an. Nähere Informationen unter Kontakt.


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Wichtiger Hinweis zum Ausländerrecht für alle Nicht-EU-Bürger!

Bitte denken Sie daran, Ihre Aufenthaltsbewilligung rechtzeitig zu verlängern. Wenn Ihre Aufenthaltsbewilligung abgelaufen ist, hat das ernsthafte Konsequenzen. Sie müssen dann Deutschland verlassen und ein neues Visum zur Wiedereinreise beantragen, da Sie sich ansonsten illegal in Deutschland aufhalten.

Weitere Informationen zur aktuellen Regelung.

  1. Internationales

Beratung Ausländische Studierende

Elli Wunderlich
 
Wunderlich Quadratisch