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Wenn Ihre Bewerbung an der Universität eingegangen ist, dann wird geprüft, ob Sie die akademischen und sprachlichen Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllen. Bei Fächern mit Zulassungsbeschränkung wird eine Rangliste aufgrund der Schul- und Studienabschlussnoten der Bewerber erstellt und die besten Kandidaten der Liste werden zugelassen. Bei Fächern mit Eignungsprüfung wird Ihre Bewerbung in der Regel von einer Auswahlkommission des Instituts geprüft, bei dem Sie sich beworben haben. Die Kriterien, die der Auswahl von Studienbewerbern zugrunde liegen, werden in der Prüfungsordnung des Faches festgelegt.
Wenn Sie im Bewerbungsverfahren erfolgreich waren, so erhalten Sie per Post von der Studentenkanzlei der Universität einen Zulassungsbescheid. In einzelnen Fällen kann es bis zu 2 Monate nach Bewerbungsschluss dauern, bis Ihre Bewerbung geprüft wurde und Sie die offizielle Antwort der Universität erhalten.
Im Zulassungsbescheid ist genau angegeben, wann Sie spätestens an der Universität ankommen müssen. Termine von verpflichtenden Sprachkursen, Eignungsprüfungen oder Einstufungstest sind ebenso aufgelistet wie der Zeitraum der Einschreibung (Immatrikulation), bei der Sie offiziell an der Universität registriert werden und den Studentenausweis erhalten.