Sprachprüfung (DSH)
Informationen zur DSH gibt es auf der Homepage des Lehrgebietes Deutsch als Fremdsprache:
An der DSH kann nur teilnehmen, wer eine Zulassung zur Universität Regensburg erhalten hat.
Sie können Ihr Fachstudium erst beginnen, wenn Sie die Prüfung auf dem Niveau DSH-2 oder DSH-3 bestanden haben. Die DSH findet jeweils ca. 10 Tage vor Vorlesungsbeginn statt.
Für folgende Studiengänge benötigen Sie nur DSH 1:
- Bachelor of Science in Chemie
- Master of Science in Chemie
- Master of Science in Medicinal Chemistry
Vorbereitungskurse auf die DSH
Es werden drei Vorbereitungskurse auf die DSH angeboten:
Aktuelle Termine
Aktuelle Termine finden Sie auf der Homepage des Lehrgebietes Deutsch als Fremdsprache.
Wer muss die DSH nicht mehr ablegen?
Bewerber mit folgenden Nachweisen sind automatisch von der DSH befreit:
- wer die DSH mit DSH-2 oder DSH-3 an einer anderen deutschen Hochschule erfolgreich abgelegt hat;
- wer das Abiturzeugnis an einer deutschen Schule erworben hat;
- wer die Feststellungsprüfung beim Studienkolleg abgelegt hat;
- wer das Deutsche Sprachdiplom – Stufe II – der KMK (DSDII)
mit dem Ergebnis C1 in allen Prüfungsteilen besitzt;
- wer das Kleine oder das Große Sprachdiplom oder die Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts besitzt (Informationen zu den Prüfungen des Goethe-Instituts unter www.goethe-institut.de );
- wer den TestDaF in allen Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis TestDaF-Niveaustufe (TDN) 4 bestanden hat (Informationen zum TestDaF unter www.testdaf.de )