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Förderung

Stipendien

Die deutschen Hochschulen vergeben keine Stipendien. Es gibt nur außeruniversitäre Institutionen, die Stipendienprogramme anbieten.

Eine Übersicht zu Stipendienorganisationen finden Sie unter:

http://www.funding-guide.de

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig (auf jeden Fall vor Studienbeginn) über die Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen!

Hier finden Sie eine (nicht vollständige) Liste von Stipendienprogrammen, die für ausländische Studierende geeignet sind:


Deutschlandstipendien

Mit dem nationalen Stipendienprogramm „Deutschlandstipendium“ (http://www.deutschlandstipendium.de) hat die Bundesregierung ein neues Förderinstrument für Studierende entwickelt. Ziel ist es, besonders begabte und leistungsstarke Studierende an Hochschulen in Deutschland zu unterstützen.

Das Programm wird zur Hälfte vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert, die andere Hälfte wird von einem privaten Spenderanteil getragen. Die Stipendien betragen € 300 pro Monat und werden für mindestens ein Jahr vergeben. Das Konzept sieht vor, dass die Hälfte eines Monatstipendiums (€ 150) von privater Seite (von der Wirtschaft, von den Alumni, von Stiftungen oder sonstigen Förderern) beigesteuert wird und dass diese Summe dann aus Bundesmitteln verdoppelt wird.

Die Stipendien werden an besonders leistungswillige und leistungsfähige Studierende vergeben, die herausragende Leistungen erbringen bzw. deren bisheriger Werdegang besonders gute Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Über die Förderung entscheiden darüber hinaus besonderes außerschulisches und außerfachliches Engagement, die Bereitschaft zivilgesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen sowie besondere persönliche und familiäre Umstände.

Die Universität Regensburg hat zum Wintersemester 2011/12 erstmals begabte Studierende im Rahmen des Deutschlandstipendiums gefördert. Die Vergabe erfolgt einmal jährlich zum Wintersemester. Sie können sich bis zum 31. August 2012 für das Deutschlandstipendium bewerben.


Bayhost - Jahresstipendien


Bayhost - Jahresstipendien für Hochschulabsolventen aus Bulgarien, Kroatien, Polen, rumänien, Serbien , der Slowakei, Tschechien, der Ukraine und Ungarn

Fundiertes Spezialwissen, die Fähigkeit zu interdisziplinärem Arbeiten und internationale Erfahrung sind wesentliche Anforderungen, die an Akademiker in Europa heute gestellt werden. Ein Postgraduiertenstudium im Ausland kann die im Erststudium erworbenen Qualifikationen ergänzen und vertiefen sowie einen wichtigen Beitrag zur persönlichen Weiterentwicklung leisten. Auf dieser Basis können Hochschulabsolventen den Herausforderungen in beruflicher Praxis, wissenschaftlicher Forschung und Lehre besser begegnen. Sie haben sich für ein Postgraduiertenstudium in Bayern entschieden? Der Freistaat Bayern vergibt in jedem Studienjahr Jahresstipendien für Hochschulabsolventen aus dem östlichen Europa. Gefördert werden Aufbaustudiengänge und Dissertationen.

Hinweise und Informationen zum Programm und Bewerbungsunterlagen finden Sie unter  www.bayhost.de

Bewerbungsfrist ist der 1. Dezember!


BayBIDS Stipendium für Absolventen Deutscher Schulen

Motivationsstipendium: jedes Semester vergibt BayBIDS Stipendien an Absolventen Deutscher Auslands- und Partnerschulen, die ein Studium in Bayern aufnehmen. Den Stipendiaten wird damit der Einstieg in ihr Studium erleichtert, gleichzeitig fungieren sie als Mentoren für interessierte Absolventen Deutscher Auslands- und Partnerschulen.

Die Stipendien werden zunächst für eine Dauer von 6 Monaten vergeben (bis zu 2 Semester möglich), der monatliche Zuschuss beträgt 300 €.

Die Universität Regensburg kann pro Semester 1 Kandidaten/in für das Stipendium nominieren. Bitte, wenn Sie einen Abschluss von einer Deutschen Schule im Ausland erworben haben und an der UR eingeschrieben sind, kontaktieren Sie Frau Elli Wunderlich bis zu zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn (30. Oktober oder 30. April).

Voraussetzungen:

  • Absolvent/in einer Deutschen Auslandsschule mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit
  • Vorzugsweise Studienanfänger

DS-Absolventen, die bereits ein DAAD-Vollstipendium erhalten, können nicht gefördert werden.


Go West - Stipendien für Europäisches Masterstudium & Praktikum

110531 Internationaler Tag Sg _22_Die Haniel Stiftung fördert europäische Masterstudien an einem deutschen Hochschulort. Es handelt sich um Stipendien für besonders qualifizierte Absolventen (BA oder MA) aus mittel- und osteuropäischen Staaten einschließlich Russland mit abgeschlossenem Studium in Wirtschaftswissenschaften oder einer wirtschaftsnahen Fachrichtung. Die Finanzierung ist vorgesehen für ein 1-2jähriges Aufbaustudium und ein daran anschließendes Praktikum bei einer internationalen Institution / einem international tätigen Unternehmen.

Bewerbungsschluss: 31. Mai für das im Herbst beginnende Studienjahr.


Alfred Töpfer Stipendium

Die Alfred Töpfer Stiftung F.V.S. stellt Studierenden der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, aber auch der bildenden und darstellenden Künste, der Architektur sowie der Agrar- und Forstwissenschaften jährlich bis zu 50 Jahresstipendien zur Verfügung. Die Studierenden sollen aus Mittel- und Osteuropastammen und an deutschen Universitäten immatrikuliert sein. Die Stipendien belaufen sich auf monatlich 920€.

Die Stiftung hat Interesse an Bewerbern, die ein europabezogenes Studium absolvieren und sich in der Abschlussphase ihres Studiums, ihres Aufbaustudiums oder ihrer Promotion in Deutschland befinden. Bevorzugt werden Kandidaten, die durch eine einjährige Förderung einen Abschluss erzielen.

Abgabetermin: November eines jeden Jahres.


BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)

Eine Förderung nach dem BAföG ist normalerweise deutschen Staatsbürgern vorbehalten. Ausländische Studierende können nur in wenigen Sonderfällen BAföG beantragen, z.B. dann,

  • wenn Sie Asylberechtigter oder aufgenommener Flüchtling sind;
  • wenn ein Elternteil Deutscher ist;
  • wenn ein Ehegatte Deutscher ist;
  • wenn Sie vor Beginn des Studiums mindestens 5 Jahre in Deutschland erwerbstätig waren;
  • wenn ein Elternteil in den 6 Jahren vor Beginn Ihres Studiums mindestens 3 Jahre in Deutschland erwerbstätig war,
  • wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland haben.

Über die BAföG-Förderung können Sie sich im Studentenwerk informieren:

Studentenwerk Niederbayern-Oberpfalz
Amt für Ausbildungsförderung
(Studentenhaus 2. Stock), Albertus-Magnus-Str. 4
93053 Regensburg
Tel. (0941) 943-2209

2011 06 29 Ur-campus Img 6326 Bearbeitet


Studienbeihilfe für finanziell bedürftige ausländische Studierende

Voraussetzungen:

  • Nationalität eines Nicht-EU-Mitgliedsstaates und Nicht-Industrielandes!
  • Bachelor-/ Staatsexamens-Studiengänge: Sie müssen bereits mindestens 2 Fachsemester in Regensburg absolviert haben.
  • Master-Studiengänge: Sie müssen bereits mindestens 1 Fachsemester in Regensburg absolviert haben.

Image Auslaendische Studierende Ar _51_Die Mittel sind nur für „würdige und bedürftige" Studierende bestimmt. Die Würdigkeit ist durch Zeugnisse (z. B. über Zwischenprüfung) und eine Auflistung aller bisher im Studium erbrachten Leistungsnachweise (Scheine/ FlexNow-Ausdruck) zu belegen. Sowohl die Anzahl der Leistungsnachweise als auch der Zeitraum, in dem die Leistungen erbracht worden sind, sollen mit den Anforderungen der Prüfungs- bzw. Studienordnung in Einklang stehen. Wird ein Verlängerungsantrag gestellt, sind nur mehr die neuesten Leistungsnachweise vorzulegen.

Die Bedürftigkeit eines/r Studierenden liegt dann vor, wenn der Antragsteller über keine eigenen Geldmittel verfügt und weder von Verwandten noch vom Ehepartner, noch von einer Stipendienorganisation oder einer anderen Stelle eine ausreichende finanzielle Unterstützung erhält.

Auf dem Antragsformular ist vom Antragsteller eine Erklärung über die finanzielle Situation abzugeben.Diese Erklärung ist rechtsverbindlich.

Die gewährte Ausbildungshilfe ist in voller Höhe zurückzuzahlen, wenn der Antragsteller in der Bundesrepublik eingebürgert werden will.

Der Antrag wird nur dann bearbeitet, wenn er vollständig ist, d. h. wenn alle Fragen beantwortet und alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind:

  • Tabellarischer Lebenslauf mit Foto (bei Erstantrag)
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit (Kopie des Reisepasses)
  • Kopie der erworbenen Zeugnisse
  • Scheineliste/ FlexNow-Ausdruck
  • Immatrikulationsbescheinigung für das Semester, für das die Beihilfe beantragt wird
  • Gutachten eines Dozenten des Studienhauptfaches
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate

Wichtig:

Studienbeihilfen können nicht an Gaststudierende (z. B. Besucher von Deutschkursen) oder an Studienanfänger vergeben werden.

Bewerbungsschluss: in der Regel am Ende der ersten Vorlesungswoche

Bewerbungsschluss ist in der Regel am Freitag der ersten Vorlesungswoche für das laufende Semester. Der Termin wird immer per Aushang im Akademischen Auslandsamt bekannt gegeben.

Informationen, Antragsformular, genaue Termine im AAA, Zi. 0.15 (9.30 - 11.30 Uhr)


Wichtige Hinweise

Die Förderung eines Vollstudiums - also vom 1. Semester bis zum Studienabschluss - ist in den wenigsten Fällen möglich.

Teilweise werden Stipendien von deutschen Stipendienorganisationen in den Heimatländern der Bewerber und Bewerberinnen ausgeschrieben und vergeben. Informationen dazu erhalten Sie bei der deutschen Botschaft und deutschen Kulturinstituten im Heimatland, wie z.B. bei den Goethe-Instituten oder Außenstellen des DAAD.

Einige Stiftungen nehmen auch bereits in Deutschland studierende Ausländer auf, normalerweise können sich aber nur fortgeschrittene Studierende, in manchen Fällen auch nur Graduierte, um ein Stipendium bewerben. Diese Stipendien werden normalerweise für einen Aufenthalt von 6 Monaten oder einem Jahr vergeben, manchmal ist eine Verlängerung möglich.

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  1. Internationales

Beratung Ausländische Studierende

Elli Wunderlich
 
Wunderlich Quadratisch