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Ohne Krankenversicherungsschutz keine Einschreibung an der Universität!

Auch für die Aufenthaltserlaubnis muss eine ausreichende Versicherung für die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland nachgewiesen werden. Vor der Einschreibung gehen Sie deshalb zu einer gesetzlichen Krankenversicherung und schließen dort entweder eine Krankenversicherung ab, oder erhalten einen Nachweis über Ihre Krankenversicherung im Heimatland.
Manche Länder haben ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen (alle EU-Länder, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz). Wenn Sie aus einem dieser Länder kommen und dort eine gesetzliche Krankenversicherung haben, müssen Sie keine Krankenversicherung in Deutschland abschließen.
Wenn Sie aus Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien und Montenegro, Tunesien und der Türkei kommen, empfehlen wir den Abschluss einer gesetzlichen Versicherung! Es gibt zwischen diesen Ländern und Deutschland nur ein eingeschränktes Versicherungsabkommen, das nur den absoluten Notfall absichert.

Auf dem Campus hat die Techniker Krankenkasse einen eigenen Service-Point für Studierende:
Josef-Engert-Str. 11, 93053 Regensburg, Tel: 0941/40 96 206