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Das neue Aufenthaltsgesetz ermöglicht Ihnen nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums in Deutschland eine Erwerbstätigkeit, die Ihrer Qualifikation entspricht, im Bundesgebiet aufzunehmen. Eine Rückkehr in Ihr Heimatland ist damit nicht mehr in jedem Fall erforderlich. Diese neue Regelung eröffnet Ihnen zwei Möglichkeiten:
Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, einen Ihrer Qualifikation entsprechenden angemessenen Arbeitsplatz zu finden.

Bitte sprechen Sie schnellstmöglichst bei der Ausländerbehörde vor. Dabei sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall auch weitere Unterlagen erforderlich sein können.
Sofern Sie nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums noch keinen Arbeitsplatz in Aussicht haben, kann die Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatzes um bis zu 18 Monate verlängert werden. Während der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit uneingeschränkt möglich.