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Arbeiten nach dem Abschluss

Das neue Aufenthaltsgesetz ermöglicht Ihnen nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums in Deutschland eine Erwerbstätigkeit, die Ihrer Qualifikation entspricht, im Bundesgebiet aufzunehmen. Eine Rückkehr in Ihr Heimatland ist damit nicht mehr in jedem Fall erforderlich. Diese neue Regelung eröffnet Ihnen zwei Möglichkeiten:

  • Wechsel in einen Aufenthalt zum Zwecke der qualifizierten Erwerbstätigkeit
  • 18 Monate  Aufenthaltserlaubnis für die Arbeitsplatzsuche (Neuregelung!)

Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, einen Ihrer Qualifikation entsprechenden angemessenen Arbeitsplatz zu finden.

Pressestelle 0211 Praktikum Bio

Wenn Sie bereits einen Arbeitsplatz gefunden haben

Bitte sprechen Sie schnellstmöglichst bei der Ausländerbehörde vor. Dabei sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antrag auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
  • Pass sowie ein biometrisches Lichtbild
  • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Studiums
  • Antrag auf Ausübung einer Beschäftigung (ausgefüllt zusammen mit Ihrem potentiellen Arbeitgeber)

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall auch weitere Unterlagen erforderlich sein können.


Wenn Sie einen Arbeitsplatz suchen

Sofern Sie nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums noch keinen Arbeitsplatz in Aussicht haben, kann die Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatzes um bis zu 18 Monate verlängert werden. Während der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit uneingeschränkt möglich.

  1. Internationales

Beratung Ausländische Studierende

Elli Wunderlich
 
Wunderlich Quadratisch