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Unter den Rubriken in der linken Spalte finden Sie wichtige Informationen zum Thema Visum und Ausländerrecht.
Die Stadt Regensburg hat eine Broschüre herausgegeben, in der Sie einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu Ihrem Aufenthalt als Studierende gewinnen können.
Bei allgemeinen Fragen zum Ausländerrecht können Sie sich an Frau Wunderlich wenden, oder Sie gehen direkt in die für Sie zuständige Ausländerbehörde.
Bei Fragen zum Thema Visum und Ausländerrecht, wenden Sie sich bitte an Frau Wunderlich im Akademischen Auslandsamt.

Bitte behalten Sie bei Ihrer Aufenthaltserlaubnis immer 2 Dinge im Blick:
1. Den Zweck Ihres Aufenthalts: Dieser bezieht sich ausdrücklich auf das Fach und die Hochschule, an der Sie studieren. Das heißt, falls Sie das Fach oder von einem studienvorbereitenden Deutschkurs ins Fachstudium wechseln, ein Hochschulwechsel erfolgt oder Sie Ihr Studium beenden, wird Ihre Aufenthaltserlaubnis in der Regel automatisch ungültig, egal wie lange sie dem Datum nach eigentlich noch gelten würde! Sie müssen deshalb rechtzeitig vor dem Wechsel oder der Beendigung des Studiums zur Ausländerbehörde gehen und diese ändern lassen. Tun Sie das nicht, ist Ihr Aufenthalt in Regensburg illegal!
2. Die Gültigkeitsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis: Bitte gehen Sie rechtzeitig, das heißt etwa acht Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Ausländerbehörde, um diese verlängern zu lassen!
Wenn Sie erst nach Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Ausländerbehörde gehen, so sind Sie in der Regel illegal in Deutschland, bis der neue (elektronische) Aufenthaltstitel erstellt ist (das dauert ca. 4 Wochen). In der Zwischenzeit können Sie in den meisten Fällen keine Fiktionsbescheinigung mehr erhalten, sondern allenfalls eine Duldung oder eine Vorsprachebescheinigung.
Bei einer verspäteten Antragstellung bei der Ausländerbehörde können ernsthafte ausländer- und strafrechtliche Konsequenzen folgen. So ist es möglich, dass Sie wegen illegalen Aufenthaltes zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt werden. Ebenso kann es sein, dass Sie keine Aufenthaltserlaubnis mehr erhalten und Deutschland verlassen müssen.