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Lebensunterhalt

EuroscheineFür die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel erforderlich, dass ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes nachgewiesen werden.

Photo: Emilian Robert Vicol (CC BY 2.0)

Ausreichende Mittel stehen dann zur Verfügung, wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen monatlich 650,- Euro zur Verfügung stehen (entsprich dem Förderungshöchstsatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz).

Zahlen Sie weniger als 133,- monatlich für Ihr Zimmer, vermindert sich der Betrag um 64,- Euro. Die Ausländerbehördewird den Finanzierungsnachweis in der Regel für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis (1 oder 2 Jahre) verlangen.

Die Sicherung dieses Lebensunterhaltes können Sie nachweisen durch

  • die Darlegung der Einkommensverhältnisse der Eltern oder
  • Vorlage einer Verpflichtungserklärung gem. § 68 Aufenthaltsgesetz oder
  • Nachweis entsprechender Stipendien aus deutschen öffentlichen Mitteln oder Stipendien einer in Deutschland anerkannten Förderorganisation oder
  • Stipendien aus öffentlichen Mitteln des Herkunftslandes, wenn das Auswärtige Amt, der Deutsche Akademische Austauschdienst oder deutsche Stipendien- organisationen an der Vermittlung beteiligt waren.

Eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz können beispielsweise Ihre Eltern oder Geschwister, aber auch sonstige dritte Personen bei einer Deutschen Auslandsvertretung oder bei der Ausländerbehörde an deren Wohnort in Deutschland abgeben. Der Bürger übernimmt damit eine Garantie für Ihren Lebensunterhalt und muss bei der Abgabe der Verpflichtungserklärung grundsätzlich seine finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen.

Im Einzelfall kann der Nachweis der Finanzierung auch durch Vorlage von Kontoauszügen, Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto oder die Hinterlegung einer Bankbürgschaft geführt werden.

  1. Internationales

Beratung Ausländische Studierende

Elli Wunderlich
 
Wunderlich Quadratisch