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Promotion

Image Lehren Ar _15_Eine Neueinreise zur Promotion ist grundsätzlich möglich, sofern Ihnen die Annahme als Doktorand zugesichert wurde. Haben Sie sich vor der Promotion schon in Deutschland aufgehalten, liegt in der Regel ein Wechsel des Aufenthaltszwecks vor, so dass eine Promotion nicht ohne weiters zulässig ist.

Nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung in Deutschland wird eine Promotion im Allgemeinen nur zugelassen, wenn

  • die Hochschule bescheinigt, dass die Promotion mangels eines anderen formellen Studienabschlusses den üblichen Abschluss der Ausbildung darstellt, oder
  • Ihnen die Annahme als Doktorand zugesichert worden ist und an der Promotion ein wissenschaftliches Interesse besteht
    oder
  • die Promotion in bestimmten Fächern zusätzlich zum ersten Abschluss üblich ist oder
  • die Promotion die Möglichkeiten Ihres fachgerechten Einsatzes in Ihrem Herkunftsland wesentlich verbessert,

wobei die Gesamtaufenthaltsdauer zehn Jahre grundsätzlich nicht überschreiten darf.

Zur Erteilung des Aufenthaltstitels sind weiterhin die allgemeinen Voraussetzungen (wie zum Beispiel gültiger Pass, gesicherter Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherung) erforderlich.

In jedem Fall müssen Sie einen entsprechenden formlosen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen.

  1. Internationales

Beratung Ausländische Studierende

Elli Wunderlich
 
Wunderlich Quadratisch