Startseite UR
Eine Neueinreise zur Promotion ist grundsätzlich möglich, sofern Ihnen die Annahme als Doktorand zugesichert wurde. Haben Sie sich vor der Promotion schon in Deutschland aufgehalten, liegt in der Regel ein Wechsel des Aufenthaltszwecks vor, so dass eine Promotion nicht ohne weiters zulässig ist.
Nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung in Deutschland wird eine Promotion im Allgemeinen nur zugelassen, wenn
wobei die Gesamtaufenthaltsdauer zehn Jahre grundsätzlich nicht überschreiten darf.
Zur Erteilung des Aufenthaltstitels sind weiterhin die allgemeinen Voraussetzungen (wie zum Beispiel gültiger Pass, gesicherter Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherung) erforderlich.
In jedem Fall müssen Sie einen entsprechenden formlosen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen.