Zu Hauptinhalt springen
Gewählte Sprache ist Deutsch Select language
Startseite UR

Visum

Für wen besteht Visumspflicht?


KEIN VISUM

Kein Visum brauchen Studierende aus folgenden Ländern:

  • Studierende aus EU-Ländern (nähere Informationen siehe unten)
  • Island, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz (nähere Informationen siehe unten)
  • Israel, USA, Kanada, Japan, Südkorea, Australien, Neuseeland,Brasilien, San Marino, Honduras, El Salvador, Andorra (eine aktuelle Liste gibt es auf der Homepage des Auswärtigen Amtes)

Stadtansicht Von Westen Krouglov Rtg

Photo: Regensburger Tourismus GmbH


VISUMSPFLICHT

Alle anderen Studierenden, die aus Ländern kommen, die nicht oben unter "Kein Visum" aufgelistet sind, brauchen ein Visum zur Einreise nach Deutschland. Es gibt verschiedene Arten von Visa, die hierfür geeignet sind:

  • Visum für Studienbewerbung
  • Visum für Studienvorbereitung
  • Visum für Studium

Nach Ihrer Einreise haben Sie maximal 3 Monate Zeit, um zur Ausländerbehörde zu gehen und Ihr Visum in eine passende Aufenthaltserlaubnis umwandeln zu lassen.

Je nach Art des Visums gibt es hier verschiedene Regeln:

  • Visum für Studienbewerbung: Mit diesem Visum können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für höchstens 9 Monate bekommen. Wenn Sie nach dieser Zeit keine Zulassung zum Studium oder zu einem studienvorbereitenden Deutschkurs an einer Universität oder ein Studienkolleg haben, dann müssen Sie Deutschland wieder verlassen.
  • Visum für Studienvorbereitung: Mit diesem Visum können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für höchstens 2 Jahre bekommen. Innerhalb dieser 2 Jahre können Sie studienvorbereitende Deutschkurse besuchen (nicht länger als insgesamt 18 Monate) und, wenn nötig, das Studienkolleg oder Pflichtpraktika für ihr zukünftiges Studium absolvieren. Danach kann ihr Aufenthalt nur verlängert werden, wenn Sie eine Zulassung zum Fachstudium haben.
  • Visum für das Studium: Mit diesem Visum können Sie die Aufenthaltserlaubnis für das Fachstudium bekommen.

Bitte reisen Sie NICHT mit einem Touristenvisum ein, da dieses nicht in eine Aufenthaltserlaubnis für das Studium umgewandelt werden kann.


EU-LÄNDER

Personen aus diesen Ländern genießen Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Sie benötigen kein Visum, keinen Aufenthaltstitel und auch keine Arbeitsgenehmigung.

Flag Student

Lediglich die Staatsangehörigen aus den Beitrittstaaten 2007 (Bulgarien und Rumänien) benötigen für eine Übergangszeit weiterhin eine Arbeitsgenehmigung-EU der Agentur für Arbeit, die grundsätzlich nur nach der Lage des deutschen Arbeitsmarktes erteilt wird.

Photo: Rock Cohne (CC BY-SA 2.0)

EU-Bürger und Bürger aus Island, Liechtenstein und Norwegen  müssen sich nach der Einreise bei der Meldebehörde oder bei der Ausländerbehörde innerhalb von drei Monaten anmelden und Angaben zum Aufenthaltszweck machen. Dazu sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  • Anmeldung und Aufenthaltsanzeige nach § 5 Freizügigkeitsgesetz / EU (Formblätter bei Melde- oder Ausländerbehörde oder im Internet)
  • Pass oder Personalausweis
  • gegebenenfalls Nachweis über die Familienzugehörigkeit
    (z.B. Heiratsurkunde, Abstammungsurkunde)
  • biometrisches Passfoto

Zusätzliche Unterlagen sind in der Regel nicht erforderlich, können aber von der Ausländerbehörde gefordert werden.

Nach der Anmeldung erhalten sie automatisch von der Ausländerbehörde eine Bescheinigung Ihres Aufenthaltsrechts. Andernfalls setzen sie sich bitte mit der Ausländerbehörde in Verbindung.

Sind Sie bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis-EU bzw. einer Bescheinigung Ihres Aufenthaltsrechts und ziehen Sie aus dem Bundesgebiet nach Regensburg, benötigen Sie nur eine Anmeldung bei der Meldebehörde oder Ausländerbehörde.

Gebühren: grundsätzlich gebührenfrei


SCHWEIZ

Schweizer Bürger genießen ebenfalls Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union und müssen sich nach der Einreise bei der Ausländerbehörde innerhalb von drei Monaten anmelden. Sie benötigen weder ein Visum noch eine Arbeitsgenehmigung, aber weiterhin einen Aufenthaltstitel und müssen einen solchen beantragen. Dazu sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  • Anmeldung und Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Formblätter bei der Ausländerbehörde oder im Internet)
  • Pass oder Personalausweis
  • Immatrikulation
  • Krankenversicherung
  • Nachweis über ausreichende Existenzmittel

Sind Sie bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels und ziehen Sie aus dem
Bundesgebiet nach Regensburg, benötigen Sie nur eine Anmeldung bei der Ausländerbehörde.

Gebühren: grundsätzlich kostenfrei


Image Draussen As _37_

  1. Internationales

Beratung Ausländische Studierende

Elli Wunderlich
 
Wunderlich Quadratisch