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Kein Visum brauchen Studierende aus folgenden Ländern:

Photo: Regensburger Tourismus GmbH
Alle anderen Studierenden, die aus Ländern kommen, die nicht oben unter "Kein Visum" aufgelistet sind, brauchen ein Visum zur Einreise nach Deutschland. Es gibt verschiedene Arten von Visa, die hierfür geeignet sind:
Nach Ihrer Einreise haben Sie maximal 3 Monate Zeit, um zur Ausländerbehörde zu gehen und Ihr Visum in eine passende Aufenthaltserlaubnis umwandeln zu lassen.
Je nach Art des Visums gibt es hier verschiedene Regeln:
Bitte reisen Sie NICHT mit einem Touristenvisum ein, da dieses nicht in eine Aufenthaltserlaubnis für das Studium umgewandelt werden kann.
Personen aus diesen Ländern genießen Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Sie benötigen kein Visum, keinen Aufenthaltstitel und auch keine Arbeitsgenehmigung.
Lediglich die Staatsangehörigen aus den Beitrittstaaten 2007 (Bulgarien und Rumänien) benötigen für eine Übergangszeit weiterhin eine Arbeitsgenehmigung-EU der Agentur für Arbeit, die grundsätzlich nur nach der Lage des deutschen Arbeitsmarktes erteilt wird.
Photo: Rock Cohne (CC BY-SA 2.0)
EU-Bürger und Bürger aus Island, Liechtenstein und Norwegen müssen sich nach der Einreise bei der Meldebehörde oder bei der Ausländerbehörde innerhalb von drei Monaten anmelden und Angaben zum Aufenthaltszweck machen. Dazu sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
Zusätzliche Unterlagen sind in der Regel nicht erforderlich, können aber von der Ausländerbehörde gefordert werden.
Nach der Anmeldung erhalten sie automatisch von der Ausländerbehörde eine Bescheinigung Ihres Aufenthaltsrechts. Andernfalls setzen sie sich bitte mit der Ausländerbehörde in Verbindung.
Sind Sie bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis-EU bzw. einer Bescheinigung Ihres Aufenthaltsrechts und ziehen Sie aus dem Bundesgebiet nach Regensburg, benötigen Sie nur eine Anmeldung bei der Meldebehörde oder Ausländerbehörde.
Gebühren: grundsätzlich gebührenfrei
Schweizer Bürger genießen ebenfalls Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union und müssen sich nach der Einreise bei der Ausländerbehörde innerhalb von drei Monaten anmelden. Sie benötigen weder ein Visum noch eine Arbeitsgenehmigung, aber weiterhin einen Aufenthaltstitel und müssen einen solchen beantragen. Dazu sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
Sind Sie bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels und ziehen Sie aus dem
Bundesgebiet nach Regensburg, benötigen Sie nur eine Anmeldung bei der Ausländerbehörde.
Gebühren: grundsätzlich kostenfrei
