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Nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung in Deutschland wird ein Zusatz-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium in folgenden Fällen im Allgemeinen nur dann zugelassen und die Aufenthaltserlaubnis ohne vorherige Ausreise bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen (gültiger Pass, gesicherter Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherung) erneut erteilt oder verlängert bei:
einem an das grundständige Studium anschließenden, auf längstens zwei Jahre angelegten Aufbau-, Zusatz- oder Ergänzungsstudium (Postgraduiertenstudium),
Haben Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland ein Stipendium erhalten, wird eine Habilitation, Juniorprofessur und die sonstige Aufnahme einer zweiten Ausbildung oder beruflichen Weiterbildung ohne vorherige Ausreise grundsätzlich nur bei einem besonderen öffentlichen Interesse zugelassen (z.B. gewichtige entwicklungspolitische Gesichtspunkte, Gesichtspunkte der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses).
In jedem Fall müssen Sie einen entsprechenden formlosen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen.