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Ab 2013 alles anders!
Ab dem 1.1.2013 wird es keine Rundfunkgebühren mehr geben, sondern eine Rundfunkbeitragspauschale. Wer welche Geräte zum Empfang bereithält, spielt dann keine Rolle mehr. Stattdessen fällt für jede Wohnung eine Pauschale an.
Die Pauschale beträgt ca. 18,- Euro pro Monat. Bisher musste man eine Gebühr bezahlen, die je nach Anzahl der Geräte (TV, Radio, Computer) berechnet wurde. Jetzt muss die Pauschale pro Haushalt gezahlt werden, egal ob man nur einen Computer benutzt oder Radio und Fernsehen ebenfalls.
Studierende im Wohnheim: Jeder im Wohnheim muss die Pauschale bezahlen.
Studierende, die in einer WG wohnen oder mit ihrer Partnerin oder ihrem Partner zusammenleben: Einer von Ihnen muss für den Haushalt die Pauschale bezahlen. Wenn Sie bisher einzeln bei der GEZ angemeldet waren, sollten Sie sich unbedingt abmelden. Nur die Person, die die Pauschale für den Haushalt zahlt, muss angemeldet sein. Sie müssen dann untereinander klären, wie Sie die Kosten umlegen.
weitere detaillierte Infos zum Rundfunkbeitrag
Die Universität Regensburg ist bundesweit der beliebteste Aufenthaltsort für ausländische Naturwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Dies geht aus einem neuen Ranking der Alexander von Humboldt-Stiftung hervor, das Ende April 2012 veröffentlicht wurde. In der Rubrik "Naturwissenschaften" kam die UR mit 50 Gastaufenthalten von ausländischen Preisträgern und Stipendiaten der Stiftung auf Platz eins. Auch im fachübergreifenden Gesamtranking findet sich die UR unter den Top 20 wieder.
Das neue Humboldt-Ranking zeigt, welche Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei ausländischen Forscherinnen und Forschern besonders beliebt sind. Denn die "Humboldtianerinnen" und "Humboldtianer" suchen sich ihre Gastgeber/innen selbst und entscheiden aufgrund ihrer wissenschaftlichen Qualität und internationalen Sichtbarkeit, an welcher Universität sie forschen möchten.
Wichtiger Hinweis zum Ausländerrecht für alle Nicht-EU-Bürger!
Bitte denken Sie daran, Ihre Aufenthaltsbewilligung rechtzeitig zu verlängern. Wenn Ihre Aufenthaltsbewilligung abgelaufen ist, hat das ernsthafte Konsequenzen. Sie müssen dann Deutschland verlassen und ein neues Visum zur Wiedereinreise beantragen, da Sie sich ansonsten illegal in Deutschland aufhalten.