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Es gibt in Regensburg keine kostenlose medizinische Einrichtung für Universitätsangehörige. Sie müssen im Krankheitsfall zu einem der Ärzte in der Stadt oder in ein Krankenhaus gehen.
Für die Aufenthaltsbewilligung muss eine ausreichende Versicherung für die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland nachgewiesen werden.
Manche Länder haben ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen (alle EU-Länder, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Liechtenstein, Makedonien, Norwegen, Schweiz, Serbien, Montenegro, Türkei, Tunesien). Für Angehörige dieser Länder besteht keine Versicherungspflicht, wenn Sie kein Gehalt beziehen. Wenn Sie aus der Türkei, Serbien und Montenegro, Tunesien, Makedonien, Kroatien und Bosnien-Herzigowina sind, sind Sie mit dem Sozialversicherungsabkommen nur für absolut lebensnotwendige Leistungen abgesichert. Für Sie ist der Abschluß einer Krankenversicherung in Deutschland empfehlenswert.
Bei einem Stipendium können Sie sich nur privat versichern - entweder über eine Versicherung in Deutschland oder eine Versicherung, die Sie aus Ihrem Heimatland mitnehmen. Sie sollten Ihren jeweiligen Stipendiengeber nach Empfehlungen fragen. Stipendiaten müssen sich in der Regel selbst bei der gewählten Krankenkasse anmelden. Vorherige Rücksprache mit dem Stipendiengeber ist empfehlenswert.
Wer einen Arbeitsvertrag mit der Universität Regensburg oder einem anderen Arbeitgeber hat und ein Gehalt von mehr als 400 Euro pro Monat bezieht, muss in Deutschland eine reguläre gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Der Wechsel in eine private Krankenversicherung ist nur möglich, wenn der Gastwissenschaftler oder Promovend mit seinem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt (Stand März 08: monatlich: € 4012,50).
Einige gesetzliche Krankenkassen in Regensburg:
Private Krankenversicherung
Ausländische Gäste ohne Arbeitsvertrag müssen in Deutschland eine freiwillige, speziell auf diese Zielgruppe zugeschnittene private Krankenversicherung abschließen. Das Akademische Auslandsamt informiert Sie hierüber gern. (Fragen an Frau Elli Wunderlich, Frau Borislava Marinova oder Frau Tanja Strobl).