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Für Gastwissenschaftler besteht die Möglichkeit, sich über den Gastgeber in Regensburg um eine Wohnung im Haus der Begegnung zu bewerben (Kontakt: Frau Strobl). Da aber insgesamt nur 14 Wohnungen zur Verfügung stehen, besteht leider wenig Spielraum bei der Unterbringung.
Zur Überbrückung der ersten Wochen oder bei kurzfristigen Aufenthalten wurde eine Übersicht von Unterbringungsmöglichkeiten erstellt. Gerne ist Frau Strobl auch hierbei behilflich.
Das Akademische Auslandsamt bemüht sich, Ihnen auf dem privaten Wohnungsmarkt eine Wohnung zu vermitteln. Wichtig: Der Kontakt muss dafür über den gastgebenden Lehrstuhl hergestellt werden.
Zur Überbrückung der ersten Wochen oder bei kurzfristigen Aufenthalten wurde eine Übersicht von Unterbringungsmöglichkeiten erstellt. Gerne ist Frau Strobl auch hierbei behilflich.
Über folgende Wege können Sie sich selbst auf dem Wohnungsmarkt orientieren:
Je nach Ankunftstermin ist es nicht immer zu vermeiden, dass man sich vor Einzug in eine Wohnung für die ersten Tage ein Hotelzimmer nehmen muss.
Anlaufstellen hierfür:
Preisgünstige Hotels, teilweise in der Nähe der Universität (Auswahl):
Eine weitere Möglichkiet, kurzfristig günstig unterzukommen, bietet:
Bed & Breakfast Regensburg
Ab dem 1.1.2013 wird es keine Rundfunkgebühren mehr geben, sondern eine Rundfunkbeitragspauschale. Wer welche Geräte zum Empfang bereithält, spielt dann keine Rolle mehr. Stattdessen fällt für jede Wohnung eine Pauschale an. 
Die Pauschale beträgt ca. 18,- Euro pro Monat. Bisher musste man eine Gebühr bezahlen, die je nach Anzahl der Geräte (TV, Radio, Computer) berechnet wurde. Jetzt muss die Pauschale pro Haushalt gezahlt werden, egal ob man nur einen Computer benutzt oder Radio und Fernsehen ebenfalls.
Studierende im Wohnheim: Jeder im Wohnheim muss die Pauschale bezahlen.
Studierende, die in einer WG wohnen oder mit ihrer Partnerin oder ihrem Partner zusammenleben: Einer von Ihnen muss für den Haushalt die Pauschale bezahlen. Wenn Sie bisher einzeln bei der GEZ angemeldet waren, sollten Sie sich unbedingt abmelden. Nur die Person, die die Pauschale für den Haushalt zahlt, muss angemeldet sein. Sie müssen dann untereinander klären, wie Sie die Kosten umlegen.