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Bewerbung


Wichtig: Die folgenden Informationen sind für Doktoranden, die Ihrer Doktorandenabschluss an der UR erwerben werden.



Für befristete Forschungsaufenthalte im Rahmen der Promotion (ohne Doktorandenabschluss an der UR), gibt es ein separates Verfahren zur Annahme und Einschreibung/Immatrikulation. Bitte wenden Sie sich hier zu an Frau Probst.


Es gibt zwei Stufen der Anmeldung für Promovenden, die einen Doktorandenabschluss an der UR anstreben:

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  • Die erste Stufe ist die Annahme als Doktorand durch die Fakultät. Diese Anmeldung ist Pflicht und setzt die schriftliche Zusage des Betreuers voraus.
  • Die zweite ist Einschreibung als Student. Damit bekommen Sie einen Studentenausweis. Die Einschreibung ist ohne die Annahme als Doktorand von der Fakultät nicht möglich. Die Einschreibung ist empfehlenswert, aber nicht verpflichtend.


1. ANNAHME ALS DOKTORAND DURCH DIE FAKULTÄT

Nachdem ein Betreuer für das Projekt gefunden wurde, müssen Sie von der jeweiligen Fakultät als Doktorand angenommen werden.

0109 Studentenhaus

Bevor sie sich aber bewerben können, muss geprüft werden ob ihre ausländischen Leistungen die Voraussetzung für eine Promotion in Deutschland erfüllen. Zuständig für die Zulassung zur Promotion ist die Fakultät, in der Sie den Doktorgrad erwerben möchten. Wenden Sie sich an die Fakultätsverwaltung ihrer Fakultät. Die Adressen und Sprechzeiten der Fakultätsverwaltungen finden sie im Vorlesungsverzeichnis.

Die Fakultät wird Ihre Zeugnisse überprüfen und feststellen, ob Ihr Studienabschluss mit einem ersten Studienabschluss in Deutschland vergleichbar ist, d.h. ob eine direkte Zulassung zur Promotion möglich ist oder ob Sie noch Zusatzleistungen wie z.B. den Besuch von Kursen aus dem Hauptstudium oder eine Eignungsprüfung zur Promotion erbringen müssen.

Bevor Sie Ihre Promotion beginnen, sollten Sie die Promotionsordnung ihrer Fakultät genau lesen. Darin finden Sie Informationen über mögliche Voraussetzungen für die Promotion, über Formalitäten, Disputation und die Dauer der Korrekturphase.


Anbei finden Sie die aktuellen Promotionsordnungen:


2. BEWERBUNG UND EINSCHREIBUNG IN DER STUDENTENKANZLEI

Um einen Studentenausweis zu erhalten, müssen Sie sich bei der Studentenkanzlei einschreiben. Hierzu sind zwei Schritte notwendig:

  • 2.a) Bewerbung
  • 2.b) und persönliche Einschreibung


2.a) Wichtige Dokumente für die Bewerbung

Folgende Dokumente gehören zu Ihrer Bewerbung:

  1. Antrag auf Zulassung
  2. Für die Einschreibung zur Promotion benötigen Sie den Nachweis der Fakultät über die Zulassung zur Promotion (Promotionsbescheinigung für ausländische Studierende)
  3. Ihr Schulabschlusszeugnis und die Studiennachweise in beglaubigter Kopie des Originals und in beglaubigter Übersetzung (falls die Dokumente nicht in englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind)
  4. Nachweis der Sprachkenntnisse, falls Ihre Doktorarbeit in deutscher Sprache verfasst werden muss. Falls Sie Ihre schriftliche Arbeit und die Prüfungen in einer anderen als der deutschen Sprache ablegen, muss dies auf der Promotionsbescheinigung der Fakultät vermerkt sein.
  5. eine Kopie Ihres Reisepasses sowie ein Passfoto

Bewerbungstermine

Für Promovenden gelten folgende Bewerbungstermine:


Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen an folgende Adresse:

Frau Borislava Probst
Universität Regensburg
Akademisches Auslandsamt
Universitätsstr. 31, 93053 Regensburg


Bei einer erfolgreichen Bewerbung erhalten Sie einen Zulassungsbescheid per Post.

  • Bitte lesen Sie den Zulassungsbescheid sorgfältig durch.
  • Bitte bringen Sie Ihren Zulassungsbescheid zur der persönlichen Einschreibung mit.

2.b) Persönliche Einschreibung

Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass für den zweiten Schritt „die persönliche Einschreibung“ unbedingt die Originale und die Original Übersetzungen folgender Unterlagen vorausgesetzt sind: Schulabschlusszeugnis, Bacherlorzeugnis, Magisterzeugnis. Bitte nehmen Sie diese Unterlagen bei Ihrer Anreise nach Deutschland mit.
Wurden die Zeugnisse im Original auf Deutsch, Englisch oder Französisch ausgestellt, so müssen diese nicht übersetzt werden. In allen anderen Sprachen muss eine offizielle Übersetzung vorliegen.

Folgende Dokumente müssen Sie vorzeigen:

  • Krankenversicherungsnachweis:
  • Nachweis über die Zahlung des Studentenwerksbeitrags, z.Z. 114,00 €
  • Antrag auf Einschreibung (wenn bereits erhalten)
  • Zulassungsbescheid
  • Bestandene DSH-Prüfung (falls erforderlich)
  • Originale Ihres Schulabschlusszeugnisses und der Studiennachweise
  • Pass und Passfoto

Für den Krankenversichenrungsnachweis:
Dieser Nachweis ist z.B. bei der Techniker Krankenkasse im Biopark 2  erhältlich. Dafür müssen Sie Ihren aktuellen Krankenversicherungsstatus in Deutschland nachweisen, indem Sie z.B. Ihre EHIC vorzeigen oder den Versicherungsbescheid Ihrer Krankenversicherung.

Für die Überweisung des Studienbeitrags:

Bankdaten:
- Kontoinhaber: Staatsoberkasse Bayern Landshut,
- Kontonummer: 901279276
- Geldinstitut: Bayerische Landesbank München
- Bankleitzahl: 700 500 00
- Verwendungszweck: Bewerbenummer (auf dem Zulassungsbescheid, bei den Angaben für die Überweisung) Semesterbeitrag WS…, Vorname, Nachname

Bemerkung: Nehmen Sie an einem studienvorbereitenden Deutschkurs teil, so müssen Sie 614,00€ (500€ Kursgebühr + 114,00€ Studentenwerksbeitrag, inkl. Busticket) überweisen.

Die Einschreibung an einer deutschen Hochschule gilt immer nur für ein Semester. Für jedes weitere Semester müssen Sie sich "rückmelden"


Internationaler Tag Lz 30 Streifen

  1. Internationales

In Regensburg promovieren

Borislava Probst, M.A.

 

Borislava Probst Klein

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