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Ausländische Gastwissenschaftler und Promovenden benötigen für die Einreise und den vorläufigen Aufenthalt im Bundesgebiet in der Regel ein Visum.
Von der Visumspflicht befreit sind Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz. Ebenso gilt die Befreiung für Bewohner von Hongkong und British Nationals Overseas.
Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland und USA
Honduras, Andorra, Monaco und San Marino.
Bitte kein Touristen- oder Besuchervisum beantragen! Ein solches Visum ist nur für drei Monate gültig und kann nicht in eine Aufenthaltsbewilligung umgewandelt werden. Beantragen Sie ein „Visum für einen längerfristigen Aufenthalt".
Bei der Deutschen Auslandsvertretung ist in der Regel nötig:
Im Visumsantrag ist der Grund ihres Aufenthaltes in Regensburg angegeben, meist ist dies die Promotion oder die Forschungstätigkeit. Sollten Sie also Ihre Promotion noch nicht beendet haben, so können Sie bei dem Ausländeramt in Regensburg um Verlängerung des Visums ansuchen. Dazu brauchen Sie Ihren Pass. Beenden Sie Ihre Promotion vor Ablauf des Visums, so verfällt damit auch Ihre Aufenthaltsberechtigung.
Nach der Einreise (und vor Ablauf des Visums) muss im Ausländeramt der Stadt Regensburg der Wohnsitz angemeldet werden und die Aufenthaltsbewilligung beantragt werden. (Mehr Informationen zur Anmeldung bei dem Ausländeramt)
Zur Unterstützung hierfür steht im Akademischen Auslandsamt ein Tutor zur Verfügung, der beim Ausfüllen der Formulare behilflich ist und Sie auch zum Ausländeramt begleiten kann.