Nach § 68 (2) 5-7 und § 68 (3) 2c der LPO I vom 9. September 1997 sind Literaturwissenschaft und Literaturgeschichte Gegenstände der mündlichen Prüfung, wenn die schriftliche Prüfung in Sprachwissenschaft abgelegt wurde (Prüfungsdauer: 30 Minuten).
Für die Prüfung wird die Vorbereitung eines großen und fünf kleinerer Spezialgebiete verlangt. Die Wahl des Prüfers entscheidet über die Schwerpunktsetzung: wird ein anglistischer Prüfer gewählt (Professoren der Anglistik), kommen das große und mindestens vier der fünf kleineren Gebiete aus dem Bereich der Literaturen Großbritanniens, Irlands und der ehemaligen Commonwealth-Länder; wird ein amerikanistischer Prüfer (Prof. Hebel, Prof. Depkat) gewählt, kommen das große und mindestens vier der fünf kleineren Gebiete aus dem Bereich der Literaturen Nordamerikas.
In ihrer Gesamtheit müssen die Gebiete eine möglichst große Breite hinsichtlich literarischer Formen (einschließlich der drei traditionellen Gattungen), literaturgeschichtlicher Epochen, regionaler und ethnischer Diversitäten etc. aufweisen. In der Anglistik muss eines der kleineren Spezialgebiete mediävistisch ausgerichtet sein; in der Amerikanistik muss ein Spezialgebiet die Literaturen des 16., 17. und 18. Jahrhunderts umfassen. Die Gebiete müssen literatur- und kulturtheoretische Ansätze mitberücksichtigen; kulturwissenschaftliche Schwerpunktsetzungen sind möglich. Der Gegenstand der Zulassungsarbeit kann nicht mehr Gegenstand der mündlichen Prüfung sein. Studierenden, die ihre mündliche Prüfung in der Amerikanistik ablegen möchten, stehen unter "
http://www-amerikanistik.uni-regensburg.de" die "Lektüreempfehlungen" zur Vorbereitung der Spezialgebiete zur Verfügung. In der Amerikanistik gelten ferner die nachfolgenden Umfangsbestimmungen, wobei die Gruppierung nach bestimmten Textsorten vornehmlich der quantitativen Orientierung dient und keineswegs ausschließt, daß innerhalb eines großen bzw. innerhalb eines kleineren Gebiets auch unterschiedliche Textsorten gemischt werden können:
großes Spezialgebiet z.B:
a) 6-8 Romane, (längere) autobiographische Texte oder (längere) Reiseberichte;
b) 8-10 Dramen oder 15 Einakter;
c) ca. 20 Kurzgeschichten;
d) ca. 20-25 Gedichte je nach Umfang;
e) ca. 10-15 Reden/Predigten, Essays, topical texts etc.
kleineres Spezialgebiet:
a) 2-3 Romane, (längere) autobiographische Texte oder (längere) Reiseberichte;
b) 3-4 Dramen oder 7-8 Einakter;
c) ca. 8-10 Kurzgeschichten;
d) ca. 10 Gedichte je nach Umfang;
e) ca. 7-8 Reden/Predigten, Essays, topical texts etc.
Ein großes Spezialgebiet besteht in der Regel aus Texten von mindestens vier Autoren/Autorinnen, ein kleineres in der Regel aus Texten von mindestens zwei Autoren/Autorinnen.
Die Spezialgebiete sollten möglichst früh, d.h. ca. drei bis vier Monate vor der Prüfung, mit dem zuständigen Prüfer erörtert werden. Die Erfahrung zeigt, dass eine Erstlektüre von Texten, die für die mündliche Prüfung gewählt werden, in der Zeit zwischen schriftlichem und mündlichem Examen kaum noch sinnvoll zu leisten ist. Die endgültige Leseliste ist nach den Spezialgebieten aufzugliedern und mindestens vier Wochen vor dem Termin der mündlichen Prüfung im Sekretariat des Prüfers abzugeben. (Bitte auch Anschläge beachten!)