Startseite UR
Auslandsstudium
Die Universität Regensburg hat weltweit über 200 Partneruniversitäten. Studierende der Kunstgeschichte können an verschiedenen dieser Universitäten einen Auslandsstudienaufenthalt von ein oder zwei Semestern durchführen. Die Internetseiten des Akademischen Auslandsamts der Universität Regensburg informieren über die Partner, und Sie können sich über die Suchmaschine auswerfen lassen, wo ein Studium der Kunstgeschichte möglich ist.
Weiterführende Informationen zum Thema Auslandsstudium bei einer Partnerhochschule der Universität Regensburg, zu Informationsveranstaltungen sowie zu Bewerbungsterminen- und modalitäten finden Sie ebenfalls dort.
ERASMUS-STUDIUM
Wenn Sie einen Auslandsstudienaufenthalt innerhalb Europas planen, so ist der gängigste Weg, sich um einen ERASMUS-Austauschplatz zu bewerben.
Das Hochschulprogramm ERASMUS der Europäischen Union fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden und Hochschuldozenten. Bisher haben über 1,5 Millionen Studierende und mehr als 100 000 Dozenten mit diesem Programm einen Auslandsaufenthalt durchgeführt. Die Universität Regensburg sendet über dieses Programm jährlich ca. 250 Studierende ins europäische Ausland und empfängt ungefähr die gleiche Anzahl von Austauschstudierenden von den betreffenden Partnerhochschulen.
Das Kunsthistorische Institut der Universität Regensburg ermöglicht seinen Studierenden mit ERASMUS ein unkompliziertes Auslandsstudium. Partneruniversitäten in Europa garantieren ein vielfältiges Studienangebot. Bitte informieren Sie sich nachfolgend über die Möglichkeiten, die das Programm bietet, und über das Bewerbungsverfahren. Sollten Sie weitere Fragen haben, so setzen Sie sich gerne mit einem ERASMUS-Betreuer oder einer ERASMUS-Betreuerin in Verbindung und kommen in die ERASMUS-Sprechstunde.
Was ist ERASMUS?
ERASMUS ist ein Teil des Bildungsdachprogramms Lebenslanges Lernen der EU. Die EU hat ERASMUS ins Leben gerufen, um die Mobilität der europäischen Studierenden zu fördern, genauer: es wird angestrebt, dass möglichst viele einen Abschnitt ihres Studiums in einem anderen europäischen Land und in einer anderen europäischen Sprache absolvieren. Damit soll erreicht werden, dass die Hochschulabsolventen besser qualifiziert sind, in einem Europa ohne Grenzen zu arbeiten.
Wie funktioniert ERASMUS?
ERASMUS verlangt in allen Fällen, dass die Studien- und Prüfungsleistungen, die Studierende an ausländischen Hochschulen erbringen, von den zuständigen Fachbereichen der Heimathochschule vollständig anerkannt werden. Dies ist durch Absprache mit den zuständigen Personen in den Fakultäten zu klären.
Der erste Schritt bei einer Bewerbung um die Teilnahme an einem ERASMUS-Programm ist daher immer das Gespräch mit den zuständigen Personen des Fachbereichs. Sie müssen klären, welche anrechenbaren Studien- und Prüfungsleistungen Sie an der ausländischen Partnerhochschule erbringen können und sollten.
Wie steht’s mit Auslandsstudienbeihilfen und Studiengebühren?
ERASMUS sieht die Unterstützung des Auslandsstudiums durch eine Auslandsstudienbeihilfe vor. Im akademischen Jahr 2008/2009 beläuft sich die Höhe der Mobilitätsbeihilfe für die einzelnen Programmteilnehmer auf monatlich ca. Euro 200,-. Die Mobilitätsbeihilfe wird von der entsendenden Hochschule (an der Universität Regensburg vom Akademischen Auslandsamt) an die Programmteilnehmer ausgezahlt. In den ERASMUS-Verträgen ist zudem die Studiengebührenfreiheit an der Gasthochschule verabredet, und auch an der UR sind für den Zeitraum des Auslandsstudiums keine Studiengebühren fällig. Jedoch liegen die Vorteile des Programms nicht primär im finanziellen Zuschuss, sondern in den vielen infrastrukturellen Hilfen, die Bewerber erhalten (wie etwa vereinfachte Bewerbung und Einschreibung, gutes Informationsangebot und i.d.R. Hilfe bei der Unterbringung). Weiteres zum Thema ERASMUS-Auslandsstudienbeihilfe finden Sie unter:
http://www.uni-regensburg.de/international/ausland-studieren/index.html
Hinweise zur Bewerbung
Bewerbungsschluss für einen ERASMUS-Studienaufenthalt im akad. Jahr 2009/10:
20. Januar 2009 im Akademischen Auslandsamt
Bewerbungsunterlagen:
Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber
Die Auswahl für die Teilnahme am ERASMUS-Programm erfolgt durch den Fachbereich und wird den ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten vom Akademischen Auslandsamt schriftlich mitgeteilt.
Anrechnung der Auslandsstudienleistungen
Das Prinzip von ERASMUS besteht in der Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen im Rahmen des Studiums an der Heimathochschule. In jedem Fachbereich bestehen jedoch unterschiedliche Voraussetzungen für die Anerkennung.
Bitte befragen Sie daher dringend noch vor Beginn des Auslandsaufenthaltes die ERASMUS-Beauftragten in ihren Fächern, welche Bedingungen für die Anrechung von Auslandsstudienleistungen in dem jeweiligen Fach bestehen! Das Risiko der Nicht-Anerkennung ist nicht ausgeschlossen.
Geht es „nur“ um die fachliche Anerkennung einer im Ausland durchzuführenden Abschlussarbeit, kann es genügen, mit der Professorin/dem Professor eine Absprache zu treffen, die/der diese Arbeit betreut.
Für die Kunstgeschichte gelten folgende Regelungen: Studierende mit Kernfach Kunstgeschichte (90 Punkte) können sich die im Ausland erbrachten Leistungen als Vertiefungsmodul anrechnen lassen, wenn sie nachweislich 2 inhaltlich verwandte Veranstaltungen (= 1 Modul) besucht und in einer davon eine Hausarbeit von mind. 15 Seiten geschrieben haben, die ein Dozent der Partnerhochschule korrigiert und benotet hat. Studierende mit Nebenfach Kunstgeschichte (60 Punkte) können sich max. 1 Modul der Aufbauphase anrechnen lassen, wenn sie nachweislich 2 inhaltlich verwandte Veranstaltungen (= 1 Modul) besucht haben und in einer davon eine Hausarbeit von 10-12 Seiten geschrieben haben, die ein Dozent der Partnerhochschule korrigiert und benotet hat.
Infothek des Akademischen Auslandsamtes
Die Infothek des Akademischen Auslandsamtes befindet sich im Verwaltungsgebäude (Erdgeschoss). Dort sind Berichte von ehemaligen Austauschteilnehmern, aktuelle Vorlesungsverzeichnisse der Partneruniversitäten und Broschüren zu allen Fragen rund um einen Aufenthalt im Ausland zugänglich.
Außerdem werden dort die Scheinelisten für die Bewerbungsunterlagen bestätigt.
ERASMUS-PRAKTIKUM
Künftig besteht auch die Möglichkeit, über das ERASMUS-Programm Förderung für ein selbstorganisiertes Vollzeitpraktikum, das mindestens 3 Monate dauert und in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Studienfach steht, beim Akademischen Auslandsamt zu beantragen. Dies kann eine wertvolle Ergänzung oder Alternative zu einem Auslandsstudium darstellen. Bewerbungen hierfür werden laufend entgegen genommen. Aufnehmende Organisationen können Unternehmen, Berufsbildungseinrichtungen, Forschungszentren etc. sein.