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Habilitation


Ziel des Habilitationsverfahrens ist es, besonders qualifizierten NachwuchswissenschaftlerInnen die Möglichkeit zu geben, sich für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren und zu diesem Zweck selbständig Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen. Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zum Professor an Universitäten (Lehrbefähigung). Aufgrund der Feststellung der Lehrbefähigung erteilt die Universität Regensburg auf Antrag der Habilitation die Lehrbefugnis.

Einzelheiten zu Voraussetzungen, Antragstellung und Verfahren finden Sie in der Habilitationsordnung für die Philosophischen Fakultäten der Universität Regensburg


  1. Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften

 

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