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Wesentliche Voraussetzungen für das Studium der Kunstgeschichte sind genaue Beobachtungsgabe, Fähigkeit zur Analyse und zur begrifflichen Formulierung anschaulicher Tatbestände sowie Erkenntnis- und Darstellungsvermögen in Bezug auf historische Zusammenhänge. Angesichts der Spannweite des Faches ist es unerlässlich, das Angebot des Lehrprogramms durch selbständiges Studium - auch in Bezug auf die Nachbarwissenschaften Klassische Archäologie, Geschichte, Philosophie, Theologie - zu ergänzen und zu vertiefen. Im Vordergrund steht dabei die intensive Beschäftigung mit originalen Kunstwerken (Museen, Kirchen, Städte, Studienreisen im In- und Ausland). Wünschenswert ist ein eigener praktischer Umgang mit künstlerischen Techniken.
Das Studium der Kunstgeschichte setzt neben Deutsch und Englisch zur Lektüre der Fachliteratur ausreichende Kenntnisse in den Sprachen Französisch und Italienisch voraus.
Das Studium der Kunstgeschichte kann nur in einer Fächerverbindung durchgeführt werden. Zur Auswahl stehen in der Regel alle geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Fächer, wobei gewisse Auflagen zu beachten sind. In den beiden grundsätzlichen Kombinationsmöglichkeiten 1. Hauptfach + 2. Hauptfach bzw. Hauptfach + 1. Nebenfach + 2. Nebenfach kann die Kunstgeschichte jede Stelle einnehmen. Wahlmöglichkeiten, Inhalte und Anforderungen des Studiums werden durch die Zwischen- und Magisterprüfungsordnung rahmenmäßig geregelt. Das Studium hat die Verleihung des Grades eines Magister Artium (M.A.) durch diejenige Fakultät der Universität Regensburg zum Ziel, der das 1. Hauptfach bzw. Hauptfach zugehört. Beide Ordnungen sind in den Verwaltungen der Philosophischen Fakultäten I-IV oder in der Zentralstelle für Studienberatung gegen eine Schutzgebühr erhältlich.
Steht bereits zu Studienbeginn fest, daß das Studium an einer anderen Universität forgesetzt bzw. abgeschlossen werden soll, so wird dem/r Studierenden dringend zur Wahl einer Dreifächerkombination geraten, da an den meisten deutschen Universitäten außer dem Hauptfach zwei Nebenfächer verlangt werden.
Nach dem Ablegen der Magisterprüfung mit der Mindestnote "gut" (2) kann die Promotion zum Dr. Phil. angestrebt werden, für die im allgemeinen nochmals ein Zeitraum von vier Semestern anzusetzen ist. Die Anforderungen hierfür sind in einer Promotionsordnung (erhältlich bei den Verwaltungen der Philosophischen Fakultäten I-IV oder der Zentralstelle für Studienberatung) geregelt. In bestimmten Fällen bestehen besondere Förderungsmöglichkeiten.