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Master of Arts


Der forschungsorientierte und berufsnahe konsekutive Masterstudiengang Kunstgeschichte vermittelt vertieftes Wissen und methodische Eigenständigkeit im gesamten Gegenstandsbereich der Kunstgeschichte, begleitet von einem systematisch strukturierten Programm zum Erwerb aktueller digitaler Arbeitstechniken der Digitalen Kunstgeschichte.

Die Studierenden erwerben auf diese Weise intensive Kenntnisse mittelalterlicher, neuzeitlicher, moderner und zeitgenössischer Kunstwerke, diskutieren Methoden-, Gattungs- und Medienfragen und studieren deren Auswertung, Interpretation und Rezeptionsformen. Zentrales Lernziel ist die forschungs- und praxisorientierte Anwendung kunsthistorischer Analyseverfahren und Methoden. Diese Kenntnisse ermöglichen Absolventen den Einstieg in alle klassischen kunsthistorischen und bildwissenschaftlichen Arbeitsbereiche, qualifizieren aber auch dafür, in neuen Berufsfeldern für Geisteswissenschaftler einzusteigen.

Der Masterstudiengang Kunstgeschichte vermittelt Kernkompetenzen in der historischen und systematischen Analyse von Bildern und visueller Sprachen, wobei sechs grundsätzliche Wahlmöglichkeiten zur Schwerpunkt- und Profilbildung zur Verfügung stehen:

  • Digitale Kunstgeschichte/Digital Humanities
  • Historische Bildwissenschaft
  • Filmwissenschaft
  • Museumspädagogik und Kunstvermittlung
  • Kunst und Recht
  • Historische Bauforschung.

2018-05-07 Master Modul _bersicht Ab Ws17-18_

Der Master bietet darüber hinaus zahlreiche Möglichkeiten sich auf Exkursionen mit Kunstwerken im Original auseinanderzusetzen. Die frühzeitige Mitarbeit an Forschungs- und Publikationsprojekten bietet die Möglichkeit, Forschungstätigkeit aus erster Hand kennenzulernen.

Änderungen der Prüfungsordnung und des Modulkatalogs zur Vereinfachung des Studiums (für alle MA-Studierenden):

  • KUGMA-M07 und M10: keine verpflichtenden Nachweise mehr
  • KUGMA-M06b: Die Modulprüfung ist ein Lernportfolio
  • KUGMA-M04.3: Alle Sprachkurse der studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung, der klassischen Philologie sowie der übrigen Philologie können eingbracht werden, so die ausrichtenden Fächer einer Teilnahme zustimmen
  • §20, Abs. 5:¹ Die Masterarbeit ist durch den Betreuer oder die Betreuerin und einen weiteren oder eine weitere von dem oder der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestellten Gutachter oder Gutachterin unabhängig voneinander in der Regel bis spätestens drei Monate nach ihrer Abgabe zu bewerten.² Für die Festsetzung der Note der Masterarbeit gilt § 23.

Hier finden Sie die aktuelle

MA-Prüfungsordnung (gültig ab SS 2018)

und den aktuellen

MA-Modulkatalog (gültig ab WS 2022/23)


Alte Prüfungsordnungen und Modulkataloge:

Prüfungsordnung (gültig bis WS 2017/18)
MA-Modulkatalog (gültig ab SS 2018)

Modulkatalog (gültig bis WS 2017/18)


Download: Flyer zum Master of Arts Kunstgeschichte


Studienverlauf und Modulübersicht

Zur Orientierung haben wir Ihnen eine Übersichtsgrafik der Module erstellt. Die Reihenfolge der Module ist grundsätzlich frei wählbar. Es empfiehlt sich die verpflichtenden Basismodule KUGMA-M01–M03 in den ersten beiden Semestern zu absolvieren. Die übrigen Module sollten idealerweise bis zum Ende des dritten Semesters abgeschlossen sein. Das vierte Semester ist der Masterarbeit vorbehalten. Eine Übersicht zum Aufbau der einzelnen Module finden Sie hier. Für eine individuelle Beratung insbesondere zur Wahl der Studienschwerpunkte steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung.

Studierende in der alten Prüfungsordnung (gültig bis WS2017/18) finden die Informationen zum Studienverlauf hier.


Kurswahl

Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen erfolgt über SPUR. Für die meisten Lehrveranstaltungen läuft die Anmeldung bis zum Beginn der Vorlesungszeit. Im Anschluss werden die Plätze vergeben und die Interessenten benachrichtigt. Wer einen Platz auf der Warteliste zugewiesen bekommt, sollte dennoch in der ersten Sitzung teilnehmen, um gegebenenfalls einen freien Seminarplatz übernehmen zu können.


Prüfungsanmeldung

Die Prüfungsanmeldung erfolgt über FlexNow.

Für ALLE Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Exkursionen, Tagungen), die Sie in Ihr Studium einbringen möchten, gelten folgende An- und Abmeldefristen:

Im Wintersemester:

Beginn der Anmeldung: 01.11., 0.00 Uhr

Ende der Anmeldung/Rücktritt: 01.12., 23.59 Uhr

Im Sommersemester:

Beginn der Anmeldung: 01.05., 0.00 Uhr

Ende der Anmeldung/Rücktritt: 01.06., 23.59 Uhr

Eine Nichtteilnahme an einer Prüfung, für die sie gemeldet sind, gilt als „Nicht Bestanden“. Individuelle An- und Abmeldungen zu Prüfungen nach dem Verstreichen der genannten Fristen sind nicht möglich. Im Fall von Krankheit am Tag einer Prüfung befolgen Sie die Richtlinien des Prüfungssekretariats.


Wiederholbarkeit von Prüfungen

Prüfungen können in der Regel bis zu zwei Mal wiederholt werden. Details regeln die Prüfungsordnung und das jeweils gültige Modulhandbuch.


Antrag auf Zulassung und Einschreibung

Die Frist für einen Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang Kunstgeschichte für das Wintersemester ist der 15. Juli, für das Sommersemester der 15. Januar.

Ihrem Antrag auf Zulassung fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • aussagekräftiges Anschreiben über Ihren fachlichen Hintergrund und die Ziele, die Sie mit dem Studium verwirklichen wollen
  • Antrag auf Zulassung
  • Nachweis eines ersten Studienabschlusses über mindestens 180 LP
  • Abiturzeugnis (einfache Kopie ausreichend) oder Äquivalent
  • kurzen tabellarischen Lebenslauf
  • außerdem alle Unterlagen, die geeignet sind, die Erfüllung folgender Zulassungsbedingungen nachzuweisen:
    • Nachweis über Studienleistungen im Fach Kunstgeschichte über 60 LP
    • Nachweis über eine überdurchschnittliche Leistung in Ihrem ersten Studienabschluss (Benotung von in der Regel mindestens "gut")
    • Nachweis über Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 GER
    • Nachweis über Lesekenntnisse in einer zweiten modernen Fremdsprache auf Niveau B2 GER (vorzugsweise in Französisch, Italienisch, Niederländisch oder Spanisch)
  • Bewerber und Bewerberinnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung oder ihren ersten Studienabschluss nicht an einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben haben, müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH auf dem Niveau DSH-2) oder einer gleichwertigen Deutschprüfung nachweisen.

Die Zulassung kann auch vorbehaltlich der Erfüllung dieser Voraussetzungen bis einschließlich dem 2. Studiensemester erfolgen.

Bewerbungen von Bewerbern, die ihr erstes Studium zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist noch nicht abgeschlossen haben, können dennoch für einen Studienplatz zugelassen werden, wenn Sie bereits 150 LP nachweisen können. Das Zeugnis über das Erreichen des ersten Studienabschlusses kann bis zum 2. Semester nachgereicht werden.

Die Bewerbung richten Sie bitte an folgende Adresse:
Institut für Kunstgeschichte
Universität Regensburg
Universitätsstraße 31
93053 Regensburg

Bewerber und Bewerberinnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung oder ihren ersten Studienabschluss nicht an einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben haben, informieren sich vor ihrer Bewerbung auch beim International Office. Beachten Sie bitte, dass aufgrund administrativer Erfordernisse weitere Unterlagen erforderlich sind.

Die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung wird dem Bewerber schriftlich mitgeteilt. Ein abermaliger Antrag auf Zulassung ist möglich.


Praktikum

Im Masterstudiengang ist die Absolvierung eines Praktikums im Modul M05 verpflichtend.
Alle Praktika bedürfen für ihre Anrechnung der vorherigen Zustimmung des Fachstudienberaters.
Das Praktikum muss in einem Bereich mit erkennbarem Bezug zu den Studieninhalten der Kunstgeschichte absolviert werden.
Füllen Sie das “Zustimmungsformular“ vollständig aus und kommen Sie mit ihm in die Sprechstunde.
Danach melden Sie eine Prüfung Bachelorpraktikum bzw. Masterpraktikum in  FlexNow an.

Beachten Sie bitte die Hinweise zum Praktikumsbericht.



  1. Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften

Master