Gegenstand der Musikpädagogik ist die Praxis und Theorie musikbezogenen Lernens und Lehrens.
Die Geschichte theoriegeleiteten pädagogischen Umgangs mit Musik lässt sich bis zur ägyptischen und griechischen Antike zurückverfolgen. Musikpädagogik bestimmt sich aus künstlerischen, wissenschaftlichen und vermittlungsbezogenen Momenten. Artifizielle Musikpraxis, pädagogischer Umgang mit Musik und die wissenschaftliche Bemühung um dessen Grundlegung bilden gleichermaßen konstitutive Faktoren. Es bestehen daher enge Bezüge zu Feldern künstlerischer Musikausübung (z. B. an Musikhochschulen, im professionellen Konzert- und Musiktheaterbetrieb) wie auch zu fachnahen universitären Disziplinen, etwa zur Musikwissenschaft, Pädagogik und Psychologie. Als universitäre Disziplin hat sich das Fach seit den 1970er Jahren an fast allen deutschen Universitäten etabliert. Zentrale Aufgaben liegen in der Lehramtsausbildung für das Fach Musik.
Mittlerweile haben sich die Aufgaben musikpädagogischer Forschung und Lehre erheblich ausdifferenziert. Wesentliche Teilgebiete sind: Historische Musikpädagogik, Empirische Musikpädagogik; musikpädagogische Grundlagenforschung, Unterrichtsforschung und Musikdidaktik. Forschungsfragen stellen sich zum Beispiel in der Reflexion auf geschichtliche Tatsachen und Ursachen pädagogischen Umgangs mit Musik, im Hinblick auf musikalisches Lernen im Vorschulalter bzw. in der Lebensspanne; auf den Bereich des Instrumental- und Gesangunterrichts, auf musikbezogene Mediennutzung oder auf Musiktherapie. Hinsichtlich des Repertoires an Forschungsmethoden sind in der Regel Verfahren und Standards jeweiliger Bezugswissenschaften maßgeblich, etwa der Philosophie, der Geschichts- und Kunstwissenschaften (analytische und hermeneutische Verfahren) sowie der Sozialwissenschaften (empirische Verfahren).