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N.B.:Studierende nach "neuer" LPO I, die zum SS 2010 oder früher ihr Studium aufgenommen und keinen Antrag auf Wechsel in die neue Version der universitären Prüfungsordnung gestellt haben, müssen zusätzlich die Modulprüfung K03 ablegen (Musikdidaktik). Informationen dazu bekommen Sie bei den Prüfern.
Mündlich-praktische Prüfung, Dauer: 40 Minuten, davon 20 Minuten aus dem praktischen Bereich. Gewicht in der Fachnote Musik: 60%.
Detaillierte Informationen zu den Anforderungen finden Sie hier.
Für Studierende des Lehramts GS mit NWT in der Didaktikfach-Kombination entfällt die Staatsexamensprüfung in Musik (praktische und mündliche Prüfung).
Die Fachnote Musik berechnet sich in diesem Fall nur aus den Noten der beiden Modulprüfungen K01 (Gesang und Instrumentalspiel) und K02 (Musikwerke für die Schule).
Um den obligatorischen Leistungspunkt für das Repetitorium Schulpraktisches Instrumentalspiel (Akkordeon, Gitarre oder Klavier, Modul K01) zu erhalten, muss am Ende des Repetitoriums-Kurses ein Leistungsniveau nachgewiesen werden, das zum Bestehen der Staatsprüfung ausreichend wäre.
(Stand: 12.4.2013)
Informationen zur Studien- und Prüfungsberatung finden Sie hier.