Rechtliches
Rechtliches
- Die Angaben auf dieser Seite gelten ausschließlich für die modularisierten Studiengänge nach "neuer" LPO I (2008)!
- Alle Informationen werden ohne rechtliche Gewähr gegeben. Rechtlich verbindlich sind allein die Bestimmungen der LPO I von 2008 , der Kerncurricula für die modularisierten Studiengänge sowie der Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil in der jeweils aktuellen Fassung.
Mündliche Prüfungen (Staatsprüfungen und Modulprüfungen): Termin für die Absprache der Schwerpunktthemen
Auszug aus § 24 LPO I vom 13. März 2008:
"Soweit diese Prüfungsordnung vorsieht, dass für bestimmte mündliche oder praktische Einzelprüfungen Schwerpunkte, Spezialgebiete, vertiefte Kenntnisse oder spezielle Kenntnisse benannt werden können, hat sich der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin wegen der erforderlichen Angaben spätestens vier Wochen vor Beginn des Zeitraums für die mündlichen Prüfungen mit der an der Außenstelle durch Aushang bekannt gegebenen Stelle in Verbindung zu setzen.
Erfolgen diese Angaben nicht, nicht rechtzeitig oder sind sie inhaltlich den Anforderungen der betreffenden Prüfung nicht angemessen, so sind die prüfungsberechtigten Personen berechtigt, in der mündlichen oder praktischen Prüfung die vorgesehenen Schwerpunkte, Spezialgebiete bzw. Bereiche, in denen vertiefte oder spezielle Kenntnisse nachzuweisen sind, selbst festzusetzen."
Für das Fach Musik heißt das: Alle Prüflinge setzen sich spätestens vier Wochen vor Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraums (nicht: vor dem Prüfungstermin!) mit dem jeweiligen Prüfer in Verbindung, um Schwerpunkte und Literatur abzusprechen!
Aktuelle Informationen zu den Prüfungszeiträumen finden Sie auf der
Homepage des Prüfungssekretariats.
Mündliche Modulprüfungen finden im ersten Prüfungszeitraum statt. Hier wird die Regelung analog angewendet.
Modulprüfungen
Modulprüfungen
- Gesang oder Instrument (Modul MUS-LA-URS-011): künstlerisch-praktische Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 11,25%. Genauere Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen finden Sie hier.
- Tonsatz I (Modul MUS-LA-URS-021): schriftliche Prüfung, Dauer: 60 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 3,75%.
- Tonsatz II (Modul MUS-LA-URS-022): schriftliche Prüfung, Dauer: 60 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 4,5%.
- Historische Musikwissenschaft (Modul MUS-LA-URS-023): mündliche Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 8,25%.
- Stimmphysiologie (Modul MUS-LA-URS-024): schriftliche Prüfung, Dauer: 45 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 2,25%.
- Fachdidaktik (Modul MUS-LA-URS-032): mündliche Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 10%. Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen finden Sie hier.
Staatsprüfung
Staatsprüfung
- Gesang oder Instrument: künstlerisch-praktische Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 11,25%. Geprüft wird das Fach, das nicht Gegenstand der Modulprüfung MUS-LA-URS-011 war.
- Ensembleleitung: künstlerisch-praktische Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 11,25%.
- Schulpraktisches Instrumentalspiel: künstlerisch-praktische Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 11,25%. Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen finden Sie hier.
- Analyse: schriftliche Prüfung, Dauer: 4 Stunden, Gewicht in der Fachnote Musik: 11,25%.
- Musikpädagogik/ Fachdidaktik: schriftliche Prüfung, Dauer: Dauer: 4 Stunden, Gewicht in der Fachnote Musik: 15%.
Nähere Informationen finden Sie in der LPO I sowie dem zugehörigen Kerncurriculum.