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Basisqualifikation Musik


Allgemeines

Allgemeines

Ich bin "unmusikalisch"! Was soll ich bei den Musikpädagogen?!
Unser Angebot richtet sich an angehende Grundschullehrkräfte, die keine oder wenig musikalische Fähigkeiten und Kenntnisse haben und den Leistungsnachweis in Musik nach §40 LPO I (alt) bzw. nach §36 LPO I (neu) erwerben möchten. Uns geht es darum, Interesse am Umgang mit Musik zu wecken, Hemmschwellen abzubauen und den Boden zu bereiten für Vermittlungskompetenzen.
Was geht mich das an?
Das Alter zwischen sechs und zehn Jahren ist für die Entwicklung musikalischer Fähigkeiten von entscheidender Bedeutung. Der Grundschule fällt damit eine besondere Verantwortung zu. Doch zu rund 75% wird der Musikunterricht an Grundschulen "fachfremd" erteilt, das heißt von Lehrkräften, die im Fach Musik nicht ausgebildet worden sind.
Wir möchten gerne, dass Ihre Vermittlungskompetenzen im Fach Musik angebahnt werden, vor allem im Bereich Singen und Musizieren mit Kindern.
Was bringt mir das?
Zum ersten natürlich: den Leistungsnachweis in Musik und 3 Leistungspunkte.
Zweitens: Praktische und theoretische Unterweisung in den Bereichen
  • Singen
  • Lieder begleiten
  • Sich bewegen und tanzen
  • Musik hören
  • Musikunterricht planen.

Wie funktioniert es?/ Zwei Schritte zum MuPaed - Führerschein

  1. Teilnahme an einer einführenden didaktischen Veranstaltung

    Es wird regelmäßig ein "Basiskurs Musik" angeboten, in dem ein Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten musikalischen Arbeitens in den unterschiedlichen Lernbereichen des Musikunterrichts in der Grundschule gegeben wird. Den Basiskurs erkennen Sie im Vorlesungsverzeichnis unter anderem am Kürzel "MF-PFV". Die regelmäßige und aktive Teilnahme ist verpflichtend. Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Die Anmeldung erfolgt  jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit über Flexnow. Informationen zum aktuellen Anmeldezeitraum finden Sie hier.

  2. Nachweis praktischer Fertigkeiten

    Singen und Liedbegleitung auf einem Akkordinstrument sind die Inhalte einer praktischen Prüfung. Diese findet zu Beginn und am Ende eines jeden Semesters statt. Die Anmeldung erfolgt  jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit über Flexnow. Den nächsten Prüfungstermin finden Sie hier. Näheres zu den inhaltlichen Anforderungen der MuPaed-Prüfung finden Sie hier.

    In Bereichen, für die Sie sich zusätzlich interessieren, steht Ihnen zudem eine Reihe weiterer Lehrveranstaltungen offen. Diese sind im Vorlesungsverzeichnis mit dem Kürzel "MF" gekennzeichnet (beispielsweise Liedbegleitung/ schulpraktisches Spiel auf einem Akkordinstrument).


FAQ

Allgemeines zur musikpraktischen Prüfung

(Singen und Liedbegleiten)

  •  

     

     

    Kann ich den MuPäd-Schein durch Teilnahme an einer beliebigen Übung aus dem Angebot der Musikpädagogik erwerben? - Nein. Eine Teilnahme an einem beliebigen musikdidaktischen Kurs oder Blockseminar ersetzt nicht die Teilnahme am "Basiskurs Musik". Dessen inhaltliche und methodische Ausrichtung ist speziell auf die Zielgruppe "Studierende ohne Unterrichts- bzw. Didaktikfach Musik" zugeschnitten.

     

  • Wann kann ich die praktische Prüfung ablegen? - Dazu besteht viermal im Jahr die Gelegenheit: Jeweils kurz vor Semesterende und kurz vor Beginn eines Semesters. Die Termine werden jeweils etwa 2 Monate vorher durch Aushang und über die MuPaed-Homepage bekannt gegeben. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über Flexnow (für Studierende nach neuer LPO I) bzw. durch Eintrag in die Liste am "Blauen Brett" der Musikpädagogik (im FH-Gebäude, für Studierende nach alter LPO I). 

  • Ist die Anmeldung zur MuPäd-Prüfung auch per E-Mail möglich? - Aus verwaltungstechnischen und  arbeitsökonomischen Gründen leider nicht.

 Singen

  • Hilfe, ich kann nicht singen! Wie soll ich das Vorsingen in der MuPäd-Prüfung hinbekommen? - Abgesehen von einigen wenigen Fällen, in denen ein organischer Schaden vorliegt, kann grundsätzlich  jeder Mensch singen. Sicheres  (Vor)Singen ist Trainingssache und mit etwas Übung problemlos zu bewältigen. Möglichkeiten zum Üben bieten Kurse wie "Elementares chorisches Singen", "Praxisbausteine für den Musikunterricht in der Grundschule", schulpraktisches Klavier-, Gitarren- oder Akkordeonspiel sowie die Mitwirkung in einem Chor. 

  • Aus welchen Bereichen sollen die Lieder kommen (Kinderlieder, Volkslieder, Popsongs, ...?) - Sinnvoll ist natürlich ein grundschul-spezifisches Liedrepertoire, Sie sollen die Lieder ja später im Unterricht verwenden können. Neben Kinderliedern, Volksliedern, Folklore, alten und neuen Bewegungsliedern oder Tanzspielen kommen auch "neue Kinderlieder", etwa von Gerhard Schöne, Fredrik Vahle u.a. in Frage. Werfen Sie einfach einen Blick in ein aktuelles Grundschul-Liederbuch, beispielsweise im Medienraum der Musikpädagogik!

Liedbegleitung

  • Auf welchem Niveau muss ich die Lieder auf dem Klavier oder einem anderen Instrument begleiten (nur einfache Begleitungen wie Akkorde und Akkordzerlegungen oder auch Zwischenspiel und Einleitungen usw.)? - "Single Finger"-Begleitungen bzw. Begleitautomatik am Keyboard akzeptieren wir nicht. Ansonsten kann die Begleitung recht schlicht sein - sie müssen z. B. auf dem Klavier die Melodie nicht unbedingt mitspielen. Es genügt ein einfaches akkordisches Begleitmuster, das Sie flüssig und ohne Stocken mitspielen können, dazu ein kurzes Einspiel. Ob ein Zwischenspiel notwendig ist oder nicht, hängt von der Beschaffenheit des Liedes ab.

  • Wo kann ich das geforderte Begleiten von Liedern lernen? Leider spiele ich kein Instrument. - Sie können jederzeit an einem unserer Kurse und Tutorien in schulpraktischem Klavier-, Gitarre- oder Akkordeonspiel für Anfänger teilnehmen. Es ist auf jeden Fall anzuraten, rechtzeitig im Verlauf des Studiums damit zu beginnen - der Versuch, unter Zeitdruck wenige Wochen vor der Anmeldung zum Staatsexamen noch schnell ein paar Lieder zu erlernen, misslingt in den meisten Fällen.

  • Wie ist es beim Liedbegleiten und Singen in der MuPäd-Prüfung: Darf ich mir selbst die Lieder vorher aussuchen, aus denen dann die Prüfer auswählen, oder werden mir einfach Lieder zur Auswahl gegeben, die ich vorher noch nicht geübt habe? - Sie sollen sich die Lieder selbst aussuchen. Sie legen ein Repertoire von fünf Liedern vor, die Sie vorbereitet haben und bei denen Sie sich selbst musikalisch begleiten können. Zur Wahl stehen dabei Akkordinstrumente wie Klavier oder Keyboard (ohne Begleitautomatik), Akkordeon, Gitarre, Harfe oder Zither. Eines der Lieder sollen Sie unbegleitet vorsingen, zwei weitere mit selbst gespielter Begleitung. In allen drei Fällen wählen die Prüfer die Lieder aus. 

  • Ist es möglich, bei der MuPäd-Prüfung die Lieder auch mit Keyboard zu begleiten? - Sie können ein Keyboard benutzen, allerdings ohne Begleitautomatik bzw. ohne "Single-Finger"- Funktion - entsprechend jenen Geräten, die wir am Haus in Kursstärkeanzahl haben und die Sie möglicherweise schon aus den einschlägigen Lehrangeboten kennen.



  1. Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften

Lehramt Grundschule


Universität Regensburg,
Musikpavillon
E-Mail

Telefon 0941 943-3218
Telefax 0941 943-1963