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Schriftliche Hausarbeiten (Zulassungsarbeiten)

Falls Sie Ihre Zulassungsarbeit in Musikpädagogik fertigen möchten, ist folgende inhaltliche und zeitliche Disposition verbindlich:

  • Bei Abgabe zum 1. Februar eines Jahres: Teilnahme am Oberseminar im SS des Vorjahres (!)  + Präsentation der Arbeitsergebnisse  im WS
  • Bei Abgabe zum 1. August eines Jahres: Teilnahme am Oberseminar im WS des Vorjahres (!) + Präsentation der Arbeitsergebnisse im SS 
Was? Wer/ wo? Wann erledigt/ vorbereitet? 
Abgabe 1. Februar Abgabe 1. August
1. Themenfindung Eigene Idee oder gestelltes Thema 15.4. des Vorjahres 1.10. des Vorjahres

2. Eingrenzung, Fragestellung, Bibliographie

Student + Betreuer

1.5.

15.10. 
3. Exposé Student + Betreuer 15.5. 30.10.
4. Gliederung Student + Betreuer 30.05. 15.11.
5. Präsentation 1: Fragestellung/Gliederung  Student/Oberseminar 01.06. 15.11. 
Ggf. Methodenunterstützung Dr. Pritschet, Dr. Heldt Juni/Juli Nov/Dez
6. Präsentation 2:
Arbeitsfortschritte (2 - 3 Seiten eines Kapitels; Fließtext mit Zitaten als Handout)
Student/Oberseminar 01.07. 10.01.

7. Präsentation 3: Ergebnisse

 

Student/Oberseminar 15.10. 01.05. 
Aufschub der Abgabe: nur noch in Ausnahmefällen und auf schriftlichen Antrag (mit plausibler Begründung sowie Dokumentation des aktuellen Arbeitsstands, z. B. Ausdruck bereits geschriebener Teile)  Student/ Mitarbeiterteam 20.01. (Abgabe der Arbeit dann spätestens 01.04)  15.07. (Abgabe der Arbeit dann spätestens 01.10.) 

  

Folgende Intentionen waren bei der Einführung dieser Struktur leitend:

  • Verbesserung der Zeitplanung durch klare Zielvereinbarungen
  • Verbesserung forschungsmethodischer Kompetenz durch review-Verfahren und flankierende Lehrveranstaltungen
  • Verbesserung des fachlichen Diskurses und des persönlichen Austauschs durch verbreitertes Angebot an Einzelbetreuung, Übungen und Seminaren
  • Verbesserung des Wissenstransfers durch Präsentationen und thematische Vernetzung.

Bedenken Sie bei Ihrer Planung auch die Möglichkeit, die Schriftliche Hausarbeit schon frühzeitig anzufertigen! Ein Arbeitsbeginn ist bereits unmittelbar nach dem 4. Studiensemester möglich. 
Bearbeitungszeit: Lehramt GS/HS/RS: ca. 4 Monate, Lehramt GY: ca. 6 Monate. Vgl. dazu die entsprechenden Regelungen in §30 LPO I [2002] bzw. §29 LPO I [2008].

  1. Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften
  2. Institut für Musikwissenschaft

Organisatorisches

 
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