Grundstudium
I. Allgemeiner Aufbau
Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium und ein zweisemestriges Hauptstudium. Das Grundstudium entspricht dem Grundstudium des alten Magisterstudiengangs. Im Grundstudium werden ein erstes Hauptfach (auch ‚Bachelorfach’ genannt) und entweder zwei Nebenfächer oder ein weiteres Hauptfach studiert. Das gesamte Studium umfasst 180 Leistungspunkte, von denen im Bachelorfach Philosophie mindestens 102 absolviert werden müssen (60 LP im Grundstudium, 42 LP im Hauptstudium), im zweiten Hauptfach Philosophie 60 LP (nur im Grundstudium) und im Nebenfach Philosophie 30 LP (ebenfalls nur im Grundstudium).
Das Grundstudium wird durch die Zwischenprüfungsordnung, das Hauptstudium durch die Bakkalaureusprüfungsordnung geregelt.
N.B. In verschiedenen Dokumenten der Universität Regensburg wird dieser Studiengang auch als "Bakkalaureus Artium" bezeichnet. Umgangssprachlich geläufig ist hingegen "der alte Bachelor". Es gibt zwar auch einen noch älteren Bachelorstudiengang (der ebenfalls unter Bakkalaureus Artium firmiert), in der Praxis ist dieser Studiengang jedoch irrelevant.
II. Grundstudium: Philosophie als erstes oder zweites Hauptfach
Insgesamt sind 60 Leistungspunkte in fünf Modulen zu erwerben:
- PHI-M01: Basismodul Geschichte der Philosophie
- PHI-M02: Basismodul Praktische Philosophie
- PHI-M03: Basismodul Theoretische Philosophie
- PHI-M04: Basismodul Moderne Logik
- PHI-M05: Modul Grundkompetenzen
Die Modulbeschreibungen für alle Module finden Sie hier.
Für jedes der Module MO1 – MO4 werden Einführungsveranstaltungen mit Vorlesungs- und Übungsteil angeboten. Die Kombination aus Vorlesung und Übung bringt 9 Leistungspunkte.
Veranstaltungen in den Basismodulen M01 - M04:
1. EK Einführung in die Geschichte der Philosophie (9 LP)
2. EK Einführung in die Praktische Philosophie (9 LP)
3. EK Einführung in die Theoretische Philosophie (9 LP)
4. EK Einführung in die moderne Logik (9 LP)
5. Proseminar (mit Hausarbeit oder Essays) (6 LP)
6. Proseminar (mit Hausarbeit oder Essays) (6 LP)
7. Vorlesung oder Proseminar (z.B. mit Referat) (4 LP)
Die Veranstaltungen 5-7 sind inhaltlich frei wählbar.
Veranstaltungen im Modul Grundkompetenzen (M05):
8. Kurs Studientechniken (2 LP)
9. Proseminar (als Essaykurs ausgezeichnet, inhaltlich frei wählbar) (6 LP)
Eine der Veranstaltungen 5, 6, 7 oder 9 muss sich mit der Interpretation klassischer Texte beschäftigen. Diese Veranstaltungen sind im Vorlesungsverzeichnis bzw. in FlexNow entsprechend markiert.
Die Veranstaltungen 5, 6 und 9 müssen mit Hausarbeit bzw. Essays abgeschlossen werden (6 LP). Die erforderlichen Leistungspunkte können nicht durch mehrere 'kleine‘ Proseminarscheine (4 LP) oder Scheine zu Vorlesungen (4 LP) zusammengetragen werden.
III. Grundstudium: Philosophie als Nebenfach
Insgesamt sind 30 Leistungspunkte zu absolvieren, die im Modul M10 Grundlagen der Philosophie zusammengefasst sind.
Die Modulbeschreibungen für alle Module finden Sie hier.
Zwei der vier Einführungskurse (2 x 9 = 18 LP):
- EK Einführung in die Geschichte der Philosophie
- EK Einführung in die Praktische Philosophie
- EK Einführung in die Theoretische Philosophie
- EK Einführung in die moderne Logik
Weitere 12 Leistungspunkte aus frei wählbaren Veranstaltungen:
Proseminar mit Hausarbeit oder Essays (6 LP) oder Vorlesung mit Prüfung (4 LP) oder Proseminar mit Referat (4 LP). Darunter muss mindestens 1 Promseminar mit Hausarbeit oder Essays für 6LP sein.
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Zwischenprüfung
Die folgenden Informationen gelten für Haupt- und Nebenfachstudenten gleichermassen. Das Grundstudium wird mit einem Zwischenprüfungszeugnis abgeschlossen. Dazu ist keine weitere Prüfung notwendig, das Zwischenprüfungszeugnis wird aufgrund der in vier Semestern erworbenen Scheine ausgestellt ('studienbegleitend'). Sie müssen aber ein 'Orientierungsgespräch' mit einem 'prüfungsberechtigten Mitglied des Lehrkörpers' nachweisen. Wenden Sie sich hierzu einfach an das Sekretariat eines Lehrstuhls (nach Wunsch). Im Orientierungsgespräch kann z.B. besprochen werden, wie der Rest Ihres Studiums sinnvollerweise gestaltet werden könnte. Der Lehrstuhl stellt Ihnen eine Bestätigung aus.
Die Zwischenprüfungsordnung ist unten in Auszügen aufgeführt (ohne Gewähr), den vollständigen Text finden Sie hier.
Ihr Zwischenzeugnis können Sie wie folgt beantragen:
- Wenn Sie alle Leistungen für ein Modul erbracht haben, laden Sie einen Modulzeugnisvordruck herunter („Modulzeugnis für die Philosophischen Fakultäten I-IV“): Link
- Auf den Seiten der Modularisierungsstelle wird das Ausfüllen weiter erläutert. Die im Zeugnis einzutragenden Leistungsnachweise sind der jeweilige Einführungskurs (bestehend aus Vorlesung und Übung), sowie passende Proseminare oder Vorlesungen, die zum Bereich des Modulzeugnisses gehören. Im Allgemeinen können sie alle Veranstaltungen eines Lehrstuhls zumindest in das korrespondierende Basismodul einbringen.
- Die ausgefüllten Modulzeugnisse geben Sie zur Unterschrift des Modulverantwortlichen (normalerweise der Lehrstuhlinhaber) im jeweiligen Sekretäriat ab.
- Wenn Ihnen alle Modulzeugnisse unterschrieben vorliegen, laden Sie sich einen Antrag auf Erteilung des Zwischenprüfungszeugnisses herunter. Bitte beachten Sie welche Prüfungsordnung sie betrifft. (Link zum Antrag)
- Fertig! Nun geht es ans Hauptstudium. Als Student im Nebenfach können Sie, als Student im Hauptfach müssen Sie sogar weitere Leistungspunkte absolvieren.
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Anhang: Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung§ 41, Philosophie (1) Form der PrüfungDie Zwischenprüfung wird studienbegleitend abgelegt. Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus der Beschreibung der Module. (2) ZeugniserteilungMit dem Antrag auf Zeugniserteilung sind folgende Nachweise vorzulegen: A. Ist Philosophie erstes oder zweites Hauptfach: Nachweis von mindestens 60 LP aus dem Fach Philosophie, darunter 1. Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender Module: a) PHI-M 01: Geschichte der Philosophie, 2. Bestätigung über ein Orientierungsgespräch mit einem prüfungsberechtigten Mitglied des Lehrkörpers. Die Fachnote errechnet sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten Durchschnitt der Noten der in die Module PHI-M 01 bis PHI-M 05 eingebrachten vier Basiskurse und drei Proseminare mit Hausarbeit oder Essay. 3. Einer der unter Nr. 1 oder Nr. 2 erforderlichen Leistungsnachweise ist in Form eines Essayscheins zu erbringen. 4. Bestätigung über ein Orientierungsgespräch mit einem prüfungsberechtigten Mitglied des Lehrkörpers. Die Fachnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Endnoten der nachzuweisenden Basismodule gemäß Buchst. a) – d) und jeweils der Noten der drei Proseminare. [HINWEIS vom Studienberater: Dies ist kein Schreibfehler, die ZPO enthält tatsächlich diese Doppelung. Für die Praxis ist das aber egal ; > ] B. Ist Philosophie Nebenfach: Nachweis von mindestens 30 LP aus dem Fach Philosophie durch Nachweis des erfolgreichen Abschlusses des Moduls Philosophie als Nebenfach. Die Fachnote ergibt sich aus der Endnote dieses Moduls. |
Hauptstudium
Für das Hauptstudium gilt die „Bakkalaureusprüfungsordnung“. Sie ist unten in Auszügen aufgeführt (ohne Gewähr), den gesamten Text finden Sie hier.
Insgesamt müssen Sie mindestens 50 LP aus Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums nachweisen und eine Bachelorarbeit schreiben (diese ist weitere 10 LP wert). Wie sich diese 50 LP auf Ihre Fächer verteilen, hängt davon ab, welches Fach Sie als erstes oder zweites Hauptfach studieren. 30 Punkte müssen im ersten Hauptfach absolviert werden, den Rest können Sie auf Ihre Nebenfächer verteilen.
I. Philosophie im ersten Hauptfach
Das erste Hauptfach ist das Fach, in dem Sie Ihre Bachelorarbeit schreiben. Insofern dies Philosophie ist, müssen Sie den erfolgreichen Abschluss von einem der drei Schwerpunktmodule:
• PHI-M 06: Geschichte der Philosophie (21 LP),
• PHI-M07: Praktische Philosophie (21 LP),
• PHI-M 08: Theoretische Philosophie (21 LP)
Und des
• Ergänzungsmoduls PHI-M 09 (11 LP)
nachweisen.
Die Modulbeschreibungen finden Sie hier.
In der Praxis bedeutet das: Sie legen sich auf einen Bereich fest (Geschichte der, Praktische oder Theoretische Philosophie) und absolvieren in diesem Bereich zwei Hauptseminare und das Bachelorseminar, das Sie auf die Bachelorarbeit vorbereiten soll (zusammen ergibt dies das Schwerpunktmodul). Beachten Sie, dass die Veranstaltungen nicht notwendigerweise am selben Lehrstuhl stattfinden müssen; auch der Lehrstuhl für Geschichte der Philosophie unterrichtet z.B. Hauptseminare in Praktischer Philosophie. Dies ist jeweils in Flexnow gekennzeichnet. Darüberhinaus müssen Sie noch ein Hauptseminar mit großem Schein und eine weitere Veranstaltung mit kleinem Schein absolvieren, die beide nicht im Schwerpunktbereich liegen dürfen (aber nicht beide aus dem gleichen Bereich stammen müssen). Somit haben Sie 32 LP erreicht und das Soll von 30 LP in Philosophie erfüllt. 18 LP müssen Sie nun noch mit anderen Veranstaltungen ‚auffüllen’, die aus Haupt- oder Nebenfach oder auch aus anderen Fächern stammen können.
II. Philosophie im zweiten Hauptfach oder Nebenfach
Sie sind nicht verpflichtet, weitere Kurse zu belegen, können dies aber. Typischerweise sollten Sie nach Absolvierung Ihrer Bachelorfachverpflichtungen noch mindestens 10 LP auffüllen müssen, hier können Sie weitere Philosophiekurse belegen.
Anhang: Auszug aus der Bakkalaureusprüfungsordnung§ 41, Philosophie (Link) § 24 Studienleistungen des Hauptstudiums(1) 1Im Hauptstudium vertieft der Kandidat seine Kenntnisse in den gewählten Fächern. 2Mindestens 50 LP aus Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums sind nachzuweisen. 3Davon müssen mindestens 30 LP aus Veranstaltungen des Hauptstudiums des B.A.-Faches nachgewiesen werden, darunter ein Hauptseminar und ggf. weitere Leistungen nach Maßgabe der Bestimmungen des § 30. (2) 1Die zur Gesamtzahl von mindestens 50 LP aus Studienleistungen des Hauptstudiums gemäß Abs. 1 noch fehlenden LP können nach Wahl des Kandidaten aus dem B.A.-Fach, aus dem zweiten Hauptfach oder den Nebenfächern der gewählten Kombination oder aus den von den Philosophischen Fakultäten anerkannten ergänzenden Studienangeboten erbracht werden. 2Der Kandidat soll bei seiner Wahl besonders den Erwerb arbeitsmarktrelevanter Qualifikationen berücksichtigen. (3) 1Der Nachweis über den Erwerb der mindestens 50 LP gemäß Abs. 1 und 2 ist bei der Meldung zur Abschlussprüfung zu erbringen. 2Die Studien- und Prüfungsinhalte der gewählten Veranstaltungen ergeben sich aus der Studienordnung für den Magisterstudiengang oder aus den Modulbeschreibungen, die von den Prüfungsausschüssen bekannt gegeben werden. § 30 Besondere Bestimmungen für die einzelnen B.A.-Fächer11) Philosophie: Innerhalb der in § 25 Abs. 2 Nr. 4 geforderten 30 LP muss der erfolgreiche Abschluss von einem der folgenden drei Schwerpunktmodule: PHI-M 06: Geschichte der Philosophie, PHI-M07: Praktische Philosophie, PHI-M 08: Theoretische Philosophie nachgewiesen werden sowie des Ergänzungsmoduls PHI-M 09. |