Allgemeines
I. Einführung
Das Institut für Philosophie betreut die Ausbildung in „Ethik“ für den Studiengang Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen. Ethik hat in Bayern bisher ‚nur’ den Status eines Erweiterungsfaches. Das bedeutet, dass Ethik nur zusätzlich zu den regulären Lehramtsfächern studiert werden kann. Die Ausbildung dauert ca. zwei Semester.
Die Lehramtsprüfungsordnung I vom 13.3.2008 (die sogenannte 'neue LPO') regelt die Anforderungen in § 45, den Sie über obigen Reiter ansehen können (ohne Gewähr). Informieren Sie sich bitte auch auf den Seiten des Zentralen Prüfungssekretariats und der Bayerischen Staatsregierung.
Mit einem Erweiterungsfach verbessern sich Ihre Einstellungschancen, Details finden Sie hier.
Die LPO sieht zwei Komponenten vor: einen „Universitären Leistungsnachweis“ und eine schriftliche Prüfung.
Neue LPO I, gültig für Studienbeginn ab WS 2008/09
NEUE ERKENNTNIS: Alle Lehramtsstudenten können sich bis 2016 aussuchen, ob sie nach alter oder neuer LPO das Erweiterungsfach absolvieren möchten - unabhängig davon, ob sie nach alter oder neuer LPO ihre anderen Fächer studiert haben. Details bei §123, Absatz 2 Satz 3 der LPO I vom 13.03.2008.
II. Der Universitäre Leistungsnachweis (ULN)
Der ULN ist die Bestätigung der Universität Regensburg, dass der Lehramtskandidat die Anforderungen der LPO erfüllt. Der ULN muss spätestens bei der Anmeldung zur Staatsexamensprüfung vorliegen. Er wird vom Institut für Philosophie auf Antrag vergeben. Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit der Studienberatung Philosophie auf. Melden Sie sich erst dann beim Prüfungsamt für die Staatsexamensprüfung an, wenn Sie den ULN ausgehändigt bekommen haben.
Für den ULN im Studiengang „Ethik“ ist der erfolgreiche Besuch folgender Veranstaltungen verpflichtend:
-
„Einführung in die Praktische Philosophie“ (Vorlesung und Übung, je 2 SWS). Diese Veranstaltung wird jedes Sommersemester angeboten.
-
"Einführung in die Theoretische Philosophie" (Vorlesung 2 SWS, Besuch der Übung empfohlen; jedes Wintersemester) oder eine andere Lehrveranstaltung aus dem Bereich der Theoretischen Philosophie (2 SWS).
Für den ULN ist bei den Einführungsveranstaltungen ein Vorlesungs- oder Übungsschein und bei den anderen Lehrveranstaltungen ein Proseminar- bzw. Vorlesungsschein vorzulegen. Welche Lehrveranstaltungen unter 2. und 3. jeweils anrechenbar sind, wird regelmäßig vor Semesterbeginn auf dieser Seite unter Aktuelles bekanntgegeben.
Lassen Sie sich jeweils klassische Papierscheine aushändigen (keine Anmeldung über FlexNow!), die Sie dann für den ULN bei der Studienberatung Philosophie vorlegen.
Wichtig: Lehrveranstaltungen, die Sie für den ULN belegen, können Sie nicht zusätzlich auch noch an anderer Stelle in Ihrem Lehramtsstudiengang (z.B. EWS) einbringen!
III. Studienempfehlungen
Abgeschlossen wird das Studium durch eine schriftliche Staatsexamensprüfung, die im auf „Ethik“ entfallenden Teil neun Stunden dauert. Damit diese erfolgreich bestanden werden kann, wird der Besuch weiterer Lehrveranstaltungen des Grundstudiums (Proseminare und Vorlesungen) im Umfang von mind. 6 SWS empfohlen. Besonders empfehlenswert sind die folgenden Lehrveranstaltungen:
- Proseminar „Didaktik der Philosophie“, jedes Sommersemester
- Proseminar "Einführung in das Studium der Religionswissenschaft", jedes Wintersemester, angeboten von der Studieneinheit Religionswissenschaft
- Lehrveranstaltung zu einem Teilbereich der Angewandten Ethik (siehe unten)
- weitere Lehrveranstaltungen zu Religionsphilosophie, Klassiker der Ethik usw.
Wichtig: Wenn Sie in diesem Lehrveranstaltungen einen Schein erwerben, können Sie diese auch an anderer Stelle in Ihrem Lehramtsstudiengang (z.B. EWS gesellschaftswissenschaftlicher Bereich) einbringen.
IV. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
Die inhaltlichen Prüfungsanforderungen der LPO umfassen:
1. Angewandte Ethik mit den Teilbereichen
- Bioethik und Medizinethik,
- Wirtschaftsethik,
- Umweltethik/Technikethik,
- Medien- und Informationsethik.
2. Religion mit den Teilbereichen
- Religionsphilosophie und
- Religionswissenschaft.
3. Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33 LPO I.
V. Staatsexamen
Das Staatsexamen besteht aus einer schriftlichen Prüfung, die folgende Teile umfasst:
- eine Aufgabe aus einem der Nr. 1 genannten Teilbereiche der angewandten Ethik (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); das gewählte Teilgebiet ist bei der Meldung zu Prüfung anzugeben; jeweils drei Themen werden zur Wahl gestellt. (Mit anderen Worten: Sie melden sich für z.B. Bioethik und Medizinethik an, Ihnen werden drei Fragen vorgelegt, eine davon müssen Sie beantworten). 2012
- eine Aufgabe aus der Religionsphilosophie und Religionswissenschaft (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); drei Themen werden zur Wahl gestellt. 2012
- eine Aufgabe aus der Fachdidaktik (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); drei Themen werden zur Wahl gestellt. 2012
Weitere Klausuren: 2012 II, 2013 I, 2013 II
VI. Literaturempfehlungen
Eine Liste mit relevanter Literatur finden Sie hier.
LPO-Auszug
Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen
(Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I)
Vom 13. März 2008, § 45, Ethik
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzunge
Universitärer Leistungsnachweis über Kenntnisse in Philosophie:
1. Philosophische Grundlagen
Ethisch bedeutsame Grundfragen einer der folgenden Teildisziplinen der theoretischen Philosophie bezogen auf schulische fächerübergreifende Themenfelder:
a) Sprachphilosophie und Erkenntnistheorie,
b) Philosophie der Technik- und Naturwissenschaften,
c) Anthropologie und Sozialphilosophie,
d) Metaphysik/Ontologie.
2. Grundbegriffe und Aufbau philosophischer Ethik auf der Grundlage klassischer Werke.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
1. Angewandte Ethik
Bedingungen menschlichen Handelns im Licht von Natur-, Human-, Sozial- und Technikwissenschaften, darauf aufbauend zentrale Probleme angewandter Ethik in einem der folgenden Bereiche
a) Bioethik und Medizinethik,
b) Wirtschaftsethik,
c) Umweltethik/Technikethik,
d) Medien- und Informationsethik.
2. Religion
a) Religionsphilosophie,
b) Religionswissenschaft.
3. Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33 .
(3) Prüfungsteile
Schriftliche Prüfung
-
Eine Aufgabe aus einem der in Abs. 2 Nr. 1 genannten Bereiche der angewandten Ethik (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); das gewählte Teilgebiet ist bei der Meldung zur Prüfung anzugeben; jeweils drei Themen werden zur Wahl gestellt;
-
eine Aufgabe aus der Religionsphilosophie und Religionswissenschaft gemäß Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a und b, (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); drei Themen werden zur Wahl gestellt;
eine Aufgabe aus der Fachdidaktik, (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); drei Themen werden zur Wahl gestellt.
Link zu dieser LPO:
Hier finden die die LPO I 2008 Neu für GS, HS, RS.