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"Ethik" als Erweiterungsfach Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen

Allgemeines

I. Einführung

Das Institut für Philosophie betreut die Ausbildung in „Ethik“ für den Studiengang Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen. Ethik hat in Bayern bisher ‚nur’ den Status eines Erweiterungsfaches. Das bedeutet, dass Ethik nur zusätzlich zu den regulären Lehramtsfächern studiert werden kann. Die Ausbildung dauert ca. zwei Semester.

Die Lehramtsprüfungsordnung I vom 13.3.2008 (die sogenannte 'neue LPO') regelt die Anforderungen in § 45, den Sie über obigen Reiter ansehen können (ohne Gewähr). Informieren Sie sich bitte auch auf den Seiten des Zentralen Prüfungssekretariats und der Bayerischen Staatsregierung.

Mit einem Erweiterungsfach verbessern sich Ihre Einstellungschancen, Details sind hier.

Die LPO sieht zwei Komponenten vor: einen „Universitären Leistungsnachweis“ und eine schriftliche Prüfung.


Achtung Neue LPO I, gültig für Studienbeginn ab WS 2008/09

NEUE ERKENNTNIS: Alle Lehramtsstudenten können sich bis 2016 aussuchen, ob sie nach alter oder neuer LPO das Erweiterungsfach absolvieren möchten - unabhängig davon, ob sie nach alter oder neuer LPO ihre anderen Fächer studiert haben. Details bei §123, Absatz 2 Satz 3 der LPO I vom 13.03.2008.


II. Der Universitäre Leistungsnachweis (ULN)

Der ULN ist die Bestätigung der Universität Regensburg, dass der Lehramtskandidat die Anforderungen der LPO erfüllt. Der ULN muss spätestens bei der Anmeldung zur Staatsexamensprüfung vorliegen. Er wird vom Institut für Philosophie auf Antrag vergeben. Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit dem Studienberater in Philosophie auf. Melden Sie sich erst dann beim Prüfungsamt für die Staatsexamensprüfung an, wenn Sie den ULN ausgehändigt bekommen haben.

Für den ULN im Studiengang „Ethik“ ist der erfolgreiche Besuch folgender Veranstaltungen verpflichtend:

  1. „Einführung in die Praktische Philosophie“ (2 SWS). Diese Veranstaltung wird in der Regel nur im Sommersemester angeboten. Zu absolvieren ist hier mindestens die Vorlesung oder die dazu gehörige Übung; empfohlen wird der Besuch von Vorlesung und Übung. Abzulegen ist die für den Bachelorstudiengang vorgesehene Abschlussprüfung. Dies ist typischerweise eine Klausur.
  2. Eine Lehrveranstaltung (2 SWS) aus dem Bereich der Theoretischen Philosophie. Der Leistungsnachweis besteht hier in einer mündlichen Prüfung oder einer kleinen Hausarbeit oder einer Klausur oder aus Essays (innerhalb des Essaykurses).

'Bereich' heisst hier nicht unbedingt Lehrstuhl. Auch am Lehrstuhl für Geschichte der Philosophie werden z.B. Veranstaltungen angeboten, die dem Bereich der Theoretischen Philosophie zuzuordnen sind. Sprechen Sie im Zweifelsfall mit dem Studienberater.

Lassen Sie sich jeweils klassische Papierscheine aushändigen, die Sie dann dem Studienberater vorlegen.


III. Studienempfehlungen

Abgeschlossen wird das Studium durch eine schriftliche Staatsexamensprüfung, die im auf „Ethik“ entfallenden Teil neun Stunden dauert. Damit diese erfolgreich bestanden werden kann, wird der Besuch weiterer Lehrveranstaltungen des Grundstudiums im Umfang von 4 SWS, darunter insbesondere das Proseminar „Didaktik der Philosophie“, empfohlen. Das Institut für Philosophie bietet dieses Proseminar normalerweise im Sommersemester an. Die auf Religionsphilosophie und Religionswissenschaft entfallenden Prüfungskomponenten werden durch wechselnde Veranstaltungen im Institut für Philosophie bzw. der Studieneinheit Religionswissenschaft abgedeckt. Beachten Sie die jeweiligen Webseiten für aktuelle Hinweise. Auch im Rahmen der EWS-Komponenten des Lehramtsstudienganges können Kurse in Philosophie belegt werden, dies kann zur Prüfungsvorbereitung sinnvoll sein.


IV. Inhaltliche Prüfungsanforderungen

Die inhaltlichen Prüfungsanforderungen der LPO umfassen:

1. Angewandte Ethik mit den Teilbereichen

  1. Bioethik und Medizinethik,
  2. Wirtschaftsethik,
  3. Umweltethik/Technikethik und
  4. Medien- und Informationsethik.

2. Religion mit den Teilbereichen

  1. Religionsphilosophie und
  2. Religionswissenschaft.

3. Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33 LPO I.


V. Staatsexamen

Das Staatsexamen besteht aus einer schriftlichen Prüfung, die folgende Teile umfasst:

  1. eine Aufgabe aus einem der Nr. 1 genannten Teilbereiche der angewandten Ethik (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); das gewählte Teilgebiet ist bei der Meldung zu Prüfung anzugeben; jeweils drei Themen werden zur Wahl gestellt. (Mit anderen Worten: Sie melden sich für z.B. Bioethik und Medizinethik an, Ihnen werden drei Fragen vorgelegt, eine davon müssen Sie beantworten). 2012
  2. eine Aufgabe aus der Religionsphilosophie und Religionswissenschaft (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); drei Themen werden zur Wahl gestellt. 2012
  3. eine Aufgabe aus der Fachdidaktik (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); drei Themen werden zur Wahl gestellt. 2012

VI. Literaturempfehlungen

Eine Liste mit relevanter Literatur finden Sie hier.

LPO-Auszug

Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen

(Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I)

Vom 13. März 2008, § 45, Ethik


(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzunge

Universitärer Leistungsnachweis über Kenntnisse in Philosophie:

1. Philosophische Grundlagen

Ethisch bedeutsame Grundfragen einer der folgenden Teildisziplinen der theoretischen Philosophie bezogen auf schulische fächerübergreifende Themenfelder:

a) Sprachphilosophie und Erkenntnistheorie,
b) Philosophie der Technik- und Naturwissenschaften,
c) Anthropologie und Sozialphilosophie,
d) Metaphysik/Ontologie.

2. Grundbegriffe und Aufbau philosophischer Ethik auf der Grundlage klassischer Werke.


(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Angewandte Ethik

Bedingungen menschlichen Handelns im Licht von Natur-, Human-, Sozial- und Technikwissenschaften, darauf aufbauend zentrale Probleme angewandter Ethik in einem der folgenden Bereiche

a) Bioethik und Medizinethik,
b) Wirtschaftsethik,
c) Umweltethik/Technikethik,
d) Medien- und Informationsethik.

2. Religion

a) Religionsphilosophie,
b) Religionswissenschaft.

3. Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33 .


(3) Prüfungsteile

Schriftliche Prüfung

  1. Eine Aufgabe aus einem der in Abs. 2 Nr. 1 genannten Bereiche der angewandten Ethik (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); das gewählte Teilgebiet ist bei der Meldung zur Prüfung anzugeben; jeweils drei Themen werden zur Wahl gestellt;

  2. eine Aufgabe aus der Religionsphilosophie und Religionswissenschaft gemäß Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a und b, (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); drei Themen werden zur Wahl gestellt;

eine Aufgabe aus der Fachdidaktik, (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); drei Themen werden zur Wahl gestellt.


Achtung Link zu dieser LPO:

Hier finden die die LPO I 2008 Neu für GS, HS, RS.

  1. Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften
  2. Institut für Philosophie

Studienberatung Philosophie

I Philosophie

Raum: PT 4.3.15

Sprechstunde: Do 11:00 bis 12:30 und nach Vereinbarung (in der vorlesungsfreien Zeit n.V., siehe auch Aktuelles)

Telefon: 0941 943 3641

 

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