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„Philosophie/Ethik“ als Erweiterungsfach Lehramt an Gymnasien

Allgemeines

Das Institut für Philosophie betreut die Ausbildung in „Philosophie/Ethik“ für den Studiengang Lehramt an Gymnasien. Philosophie/Ethik hat in Bayern bisher ‚nur’ den Status eines Erweiterungsfaches. Das bedeutet, dass Philosophie/Ethik nur zusätzlich zu den regulären Lehramtsfächern studiert werden kann. Die Ausbildung dauert ca. zwei Semester.

Die Lehramtsprüfungsordnung vom 13.3.2008 (die sogenannte 'neue LPO') regelt die Anforderungen in § 76, den Sie über obigen Reiter ansehen können (ohne Gewähr). Informieren Sie sich bitte auch auf den Seiten des Zentralen Prüfungssekretariats und der Bayerischen Staatsregierung.

Mit einem Erweiterungsfach verbessern sich Ihre Einstellungschancen, Details sind hier.

Die LPO sieht zwei Komponenten vor: einen „Universitären Leistungsnachweis“ und eine schriftliche Prüfung.


Achtung Neue LPO I, gültig für Studienbeginn ab WS 2008/09

NEUE ERKENNTNIS: Alle Lehramtsstudenten können sich bis 2016 aussuchen, ob sie nach alter oder neuer LPO das Erweiterungsfach absolvieren möchten - unabhängig davon, ob sie nach alter oder neuer LPO ihre anderen Fächer studiert haben. Details bei §123, Absatz 2 Satz 3 der LPO I vom 13.03.2008.


I. Der Universitäre Leistungsnachweis (ULN)

Der ULN ist die Bestätigung der Universität Regensburg, dass der Lehramtskandidat die Anforderungen der LPO erfüllt. Der ULN muss spätestens bei der Anmeldung zur Staatsexamensprüfung vorliegen. Er wird vom Institut für Philosophie auf Antrag vergeben. Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit dem Studienberater in Philosophie auf. Melden Sie sich beim Prüfungsamt erst für die Staatsexamensprüfung an, wenn Sie den ULN ausgehändigt bekommen haben.

Für den ULN im Studiengang „Philosophie/Ethik“ ist der erfolgreiche Besuch folgender Veranstaltungen verpflichtend:

  1. „Einführung in die Praktische Philosophie“ (2 SWS). Diese Veranstaltung wird in der Regel nur im Sommersemester angeboten. Zu absolvieren ist hier mindestens die Vorlesung oder die dazu gehörige Übung; empfohlen wird der Besuch von Vorlesung und Übung. Abzulegen ist die für den Bachelorstudiengang vorgesehene Abschlussprüfung. Dies ist typischerweise eine Klausur.

  2. Eine Lehrveranstaltung (2 SWS) aus dem Bereich der Theoretischen Philosophie. Der Leistungsnachweis besteht hier in einer mündlichen Prüfung oder einer kleinen Hausarbeit oder einer Klausur oder aus Essays (innerhalb des Essaykurses).

  3. Eine Lehrveranstaltung (2 SWS) aus dem Bereich der Geschichte der Philosophie. Der Leistungsnachweis besteht hier in einer mündlichen Prüfung oder einer Klausur oder einer kleinen Hausarbeit oder aus Essays (innerhalb des Essaykurses).

Anmerkung zu den in Punkt 2 und 3 genannten Veranstaltungen: Hier empfiehlt sich insbesondere der Besuch der einführenden Vorlesung oder der dazugehörigen Übung (bzw. von Vorlesung und Übung), aber auch der Besuch eines entsprechenden Proseminars.

'Bereich' heisst hier nicht unbedingt Lehrstuhl. Auch am Lehrstuhl für Theoretische Philosophie werden z.B. Veranstaltungen angeboten, die dem Bereich der Geschichte der Philosophie zuzuordnen sind. Fragen Sie im Zweifelsfall den Studienberater.

Lassen Sie sich jeweils klassische Papierscheine aushändigen, die Sie dann zur Beantragung des ULN dem Studienberater vorlegen.


II. Studienempfehlungen

Abgeschlossen wird das Studium durch eine schriftliche Staatsexamensprüfung, die im auf Philosophie/Ethik entfallenden Teil zwölf Stunden dauert. Damit diese erfolgreich bestanden werden kann, wird der Besuch weiterer Lehrveranstaltungen des Grundstudiums im Umfang von 4 SWS und zusätzlich des Proseminars „Didaktik der Philosophie“ empfohlen.

Das Institut für Philosophie bietet dieses Proseminar normalerweise im Sommersemester an. Die auf Religionsphilosophie und Religionswissenschaft entfallenden Prüfungskomponenten werden durch wechselnde Veranstaltungen im Institut für Philosophie bzw. der Studieneinheit Religionswissenschaft abgedeckt. Beachten Sie die jeweiligen Webseiten für aktuelle Hinweise.


III. Inhaltliche Prüfungsanforderungen

Die inhaltlichen Prüfungsanforderungen der LPO umfassen:

1. Angewandte Ethik mit den Teilbereichen

  1. Bioethik und Medizinethik,
  2. Wirtschaftsethik,
  3. Umweltethik/Technikethik und
  4. Medien- und Informationsethik.

2. Religion mit den Teilbereichen

  1. Religionsphilosophie und
  2. Religionswissenschaft.

3. Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33 LPO I.


IV. Staatsexamen

Das Staatsexamen besteht aus einer schriftlichen Prüfung, die folgende Teile umfasst:

  1. eine Aufgabe aus zwei der in Nr. 1 genannten Teilbereiche der angewandten Ethik (Bearbeitungszeit: 4 Stunden); die gewählten Teilbereiche sind bei der Meldung zu Prüfung anzugeben. Jeweils drei Themen werden zur Wahl gestellt. (Mit anderen Worten: Sie melden sich für z.B. 1. Bioethik und Medizinethik und 2. Wirtschaftsethik an, Ihnen werden für beide Themen jeweils drei Fragen vorgelegt, eine dieser sechs Fragen müssen Sie beantworten).
    2012
  2. eine Aufgabe aus der Religionsphilosophie und Religionswissenschaft (Bearbeitungszeit: 4 Stunden). Drei Themen werden zur Wahl gestellt.
    Fragen vergangener Jahre:
    2010/2, 2012
  3. eine Aufgabe aus der Fachdidaktik (Bearbeitungszeit: 4 Stunden). Drei Themen werden zur Wahl gestellt.
    Fragen vergangener Jahre:
    2010/2, 2012

Angewandte Ethik und Religionsphilosophie/-wissenschaft waren auch in der alten LPO Bestandteile der schriftlichen Prüfung. Die auf der relevanten Seite aufgeführten alten Prüfungsfragen sind also vermutlich auch für die neue LPO relevant.


V. Literaturempfehlungen

Eine Liste mit relevanter Literatur finden Sie hier.

LPO-Auszug

Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen

(Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I)

Vom 13. März 2008, § 76 - Philosophie/Ethik 


(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

Universitärer Leistungsnachweis über

1. Kenntnisse in der Geschichte der Philosophie,

2. Kenntnisse im Überblick aus drei der folgenden philosophischen Disziplinengruppen:

  1. Sprachphilosophie,
  2. Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie/Logik,
  3. Philosophie der Technik- und Naturwissenschaften,
  4. Philosophische Anthropologie/Philosophie des Geistes,
  5. Sozialphilosophie/politische Philosophie/Rechtsphilosophie,
  6. Metaphysik/Ontologie/Naturphilosophie,
  7. Ästhetik/Philosophie der Kunst.

3. Grundbegriffe und Aufbau philosophischer Ethik auf der Grundlage klassischer Werke, unter anderen

  1. Antike: Platon (Gorgias, Politeia), Aristoteles (Nikomachische Ethik), Cicero (De officiis),
  2. Mittelalter: Thomas von Aquin (Summa theologiae: Prima Secundae, q. 1-21),
  3. Neuzeit: Kant (Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Kritik der praktischen Vernunft), Mill (Utilitarismus).

(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Angewandte Ethik

Bedingungen menschlichen Handelns im Licht von Natur-, Human-, Sozial- und Technikwissenschaften, darauf aufbauend zentrale Probleme angewandter Ethik in zwei der folgenden Bereiche:

  1. Bioethik und Medizinethik,
  2. Wirtschaftsethik,
  3. Umweltethik/Technikethik,
  4. Medien- und Informationsethik.

2. Religion

  1. Religionsphilosophie,
  2. Religionswissenschaft.

3. Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33 .


(3) Prüfungsteile

Schriftliche Prüfung

  1. Eine Aufgabe aus zwei der in Abs. 2 Nr. 1 genannten Bereiche der angewandten Ethik (Bearbeitungszeit: 4 Stunden); die gewählten Bereiche sind bei der Meldung zur Prüfung anzugeben; je Bereich werden drei Themen zur Wahl gestellt;
  2. eine Aufgabe aus der Religionsphilosophie und Religionswissenschaft gemäß Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a und b, (Bearbeitungszeit: 4 Stunden); drei Themen werden zur Wahl gestellt;
  3. eine Aufgabe aus der Fachdidaktik (Bearbeitungszeit: 4 Stunden); drei Themen werden zur Wahl gestellt.

Achtung Link zu dieser LPO:

Hier finden Sie die LPO I 2008 Neu für Lehramt Gymnasium.

  1. Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften
  2. Institut für Philosophie

Studienberatung Philosophie

I Philosophie

Raum: PT 4.3.15

Sprechstunde: Do 11:00 bis 12:30 und nach Vereinbarung (in der vorlesungsfreien Zeit n.V., siehe auch Aktuelles)

Telefon: 0941 943 3641

 

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