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AL-Staatsexamen (LPO neu)


Das Staatsexamen nach neuer LPO besteht nur noch aus einer dreistündigen Klausur. Die mündliche Prüfung fällt weg bzw. wird ersetzt durch die Leistungen, die studienbegleitend erworben wurden (siehe Studieninformationen) und gleichzeitig Zulassungsvoraussetzung sind.




In der Klausur werden drei verschiedene Themen zur Auswahl gestellt. Die Klausur dauert drei Stunden und wird im Verhältnis von 3:2 gegenüber den studienbegleitend erworbenen Leistungen in die Examensnote einberechnet. Um diese Prüfung zu bestehen sind Kenntnisse zu folgenden Themenbereichen erforderlich:

  1. Ziele und Aufgaben des Fachs Arbeitslehre (AWT)
    Entwicklung der Ziele und Aufgaben des Faches Arbeitslehre (Diskussionen und Entschließungen in DA, KMK); Überblick über die Entwicklung der Arbeitslehre in Bayern;
    Kompetenzmodelle, Bildungsstandards und Schlüsselqualifikationen im Fach AWT;
    Ziele und Inhalte des Lehrplans AWT 2004 für die Hauptschule in Bayern mit Fachprofil und Lernfeld
    Mit den ergänzenden Richtlinien:
    a) über die Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung 2006
    b) über die Durchführung des Betriebspraktikums 1987
    c) für die Umweltbildung 2003
    d) über die politische Grundbildung 1991
    e) über Medienbildung, Medienerziehung und informationstechnische Bildung in der Schule 2009
    f) Ökonomische Verbraucherbildung; Richtlinien für die Umsetzung an
    bayerischen Schulen 2009

    und der
    g) Empfehlung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) und der Deutschen UNESCO
    Kommission (DUK) vom 15.06.2007 zur„Bildung für nachhaltige
    Entwicklung in der Schule“
  2. Theoretische Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten wichtiger Lernfelder des Faches
    a) des berufsvorbereitenden Unterrichts: Didaktik der Berufsorientierung mit Überblick über Berufswahltheorien, duales Ausbildungssystem, Inhalte und Methoden des Berufsorientierungskonzeptes von AWT in Bayern
    b) einer wirtschaftlichen Grundbildung einschließlich eines markt- und umweltorientierten Verbraucher- und Produzentenverhaltens
    c) einer technischen Grundbildung: Nutzung und Bewertung von Technik in Haushalt, Unternehmen und Gesellschaft
    d) einer rechtlichen Grundbildung: Verbraucherrechte und Rechte des Arbeitnehmers
  3. Methoden und Medien des Faches
    a) Methoden der Realbegegnung:
    Ziele, Planung/Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung/Auswertung von Erkundungen und Betriebspraktika mit den Bildungsaufgaben von AWT (Erkundungscurriculum 2004, Betriebspraktika für R- und M-Klassen 2004)
    b) weitere fachspezifische und fachtypische Methoden im Lernfeld AWT
    Theoretische Grundlagen, Planungsmodelle und Verwendungsmöglichkeiten fachspezifischer und fachtypischer Methoden, z. B. Projektmethode, Fallstudie, Planspiel, Rollenspiel, Experteninterview, Pro- und Contradebatte, Zukunftswerkstatt, Stationenlernen, Leittext, Schülerfirma
    c) Theoretische Grundlagen, Auswahl, Einsatz und Beurteilung von Medien in AWT
  4. Theoretische Grundlagen zur Planung, Durchführung und Analyse von Unterricht im Fach AWT
    (Unterrichtsprinzipien, Modelle, Konzepte, Verfahren)


--> Frühere Examensaufgaben (schriftlich)

  1. Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften

Arbeitslehre

Fachgebiet Soziologie - Sozialkunde - Arbeitslehre

Pkgg
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