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Studieneinheit im Erziehungswissenschaftlichen Studium (EWS)


Vorbemerkung

Im Erziehungswissenschaftlichen Studium (EWS) für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen sind bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung neben dem Nachweis über die erfolgreiche Ableistung des schulpädagogischen Blockpraktikums Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens vier Semesterwochenstunden (SWS) aus dem Bereich der Gesellschaftswissenschaften und/oder aus dem Bereich Theologie oder Philosophie vorzulegen. Wissenschaftshistorische Lehrveranstaltungen können je nach Thematik entweder für den gesellschaftswissenschaftlichen oder den philosophischen Bereich angerechnet werden.


Studienziele

Im Rahmen des Erziehungswissenschaftlichen Studiums wird Wissenschaftsgeschichte primär als Reflexionsinstanz über Wissenschaft vermittelt. Die Studierenden eignen sich ein historisches Überblickswissen oder exemplarische Themen aus der Wissenschaftsgeschichte an. Sie lernen dabei, Wissenschaft in ideengeschichtlicher Perspektive als historischen Prozess zu begreifen sowie die Wechselwirkungen von Wissenschaft mit Kultur und Gesellschaft zu analysieren. Die Studierenden werden auf diese Weise in die Lage versetzt, über Wissenschaft in historisch begründeter Weise zu reflektieren und zu kommunizieren. Wissenschaftshistoriker besitzen in besonderer Weise die Fähigkeit, traditionelle Grenzen zwischen den Naturwissenschaften einerseits und den Sozial- und Geisteswissenschaften andererseits zu überschreiten: eine Fähigkeit, die in ganz unterschiedlichen wissenschaftsbezogenen Berufsfeldern verlangt wird - nicht zuletzt in der Schule.


Lehrangebot

Prinzipiell können - nach vorangehender Rücksprache mit dem Dozenten - sämtliche Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Wissenschaftsgeschichte im Rahmen des Erziehungswissenschaftlichen Studiums besucht werden. Über die Anerkennung entscheiden im Zweifelsfall die für die Lehramtsausbildung Verantwortlichen. Geeignete Lehrveranstaltungen sind im Vorlesungsverzeichnis besonders gekennzeichnet.


Leistungsnachweise

In dafür geeigneten Lehrveranstaltungen kann der gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb LPO I erforderliche Nachweis der erfolgreichen Teilnahme im Umfang von 2 SWS erworben werden. Anforderungen für EWS-Scheine: Bei Seminaren in der Regel die Übernahme eines eigenen Referats mit schriftlicher Hausarbeit; bei Vorlesungen in der Regel eine ca. 20minütige mündliche Prüfung über den Stoff der Vorlesung oder ein ca. 5-8seitiger Essay zu einer spezielleren Fragestellung aus dem Stoff der Vorlesung. Das Thema ist jeweils mit dem Dozenten abzustimmen.

  1. FAKULTÄT
  2. Institut für Philosophie

Lehrstuhl für Wissenschaftsgeschichte

Studienberatung: Sprechstunde

Mittwoch 12-13 Uhr und nach Vereinbarung.

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