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Das Bayerische Hochschulgesetz (Art. 71 Abs. 5) sieht in einigen Fällen eine Befreiung von der Studienbeitragspflicht vor. Für alle diese gesetzlichen Befreiungstatbestände ist die Studentenkanzlei der richtige Ansprechpartner für Sie.
Die Beitragspflicht besteht nicht
In den Fällen der Nummer 1 und 3 wird automatisch durch die Studentenkanzlei kein Studienbeitrag erhoben. Für die Nummer 2 ist ein Befreiungsantrag mit entsprechenden Nachweisen zu stellen.
Von der Beitragspflicht werden auf Antrag befreit:
Der Nachweis über das Vorliegen eines der o.g. Befreiungstatbestände ist von Ihnen bei der Studentenkanzlei zu erbringen.
Es empfiehlt sich, den Antrag auf Befreiung möglichst frühzeitig zu stellen. Also denken Sie auf jeden Fall rechtzeitig daran – am besten vor der Rückmeldefrist
Die Studentenkanzlei beantwortet gerne Ihre Fragen (943-5500), Beratung in komplizierteren Fällen bietet Herr Butz an. Die notwendigen Formulare (z.B. Antrag auf Rückerstattung) finden Sie auf den Internetseiten der Studentenkanzlei.
Vielleicht haben Sie bereits davon gehört, dass auch an unserer Hochschule bereits aufgrund von besonderen Leistungen befreit wird. So befreien einzelne Fakultäten zum Beispiel beim Vorliegen einer bestimmten Abiturdurchschnittsnote oder einer überdurchschnittlichen Vordiplomsnote von der Zahlung des Studienbeitrags, andere befreien Studierende für deren besondere Verdienste in der akademischen Selbstverwaltung und auch Mitglieder des Universitätsorchesters, die als Stimmführer besetzt sind, wurden schon befreit.
Es sind also ganz unterschiedliche Befreiungsmodelle, die an den Fakultäten der Universität Regensburg praktiziert werden. In der Philosophischen Fakultät III haben wir uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, nicht zuletzt um einen „Schnellschuss“, der nur schwer wieder zu korrigieren ist, zu vermeiden. An der Entscheidungsfindung sind Ihre studentischen Vertreter zu jedem Zeitpunkt maßgebend beteiligt. Es wurde bisher nicht aufgrund besonderer Leistungen befreit, weil schlichtweg keine konsensfähigen einheitlichen Kriterien gefunden werden konnten, die eine gerechte Regelung ermöglichen würden. Die Philosophische Fakultät III beheimatet eine Fülle von ganz unterschiedlichen Fächern und Studiengängen, für die eine Vergleichbarkeit nur sehr schwer herzustellen ist. So war es uns z.B. sehr wichtig, dass Lehramtsstudierende und Bachelorstudierende die gleichen Chancen auf eine Befreiung aufgrund besonderer Leistung erhalten.
Auch sind Noten ein nur vermeintlich objektives Kriterium, das durch viele Faktoren beeinflusst sein kann. Beispielsweise kann gerade die Notwendigkeit, die Studienbeiträge durch Nebenjobs finanzieren zu müssen, bedingen, dass sich Studienleistungen nicht mehr auf dem Niveau der rechnerisch besten 10% bewegen. Eine Befreiung eines kleinen Teils unserer Studierenden bedeutet jedoch, dass sie von den zahlenden Studenten mitfinanziert werden. Schließlich haben sie trotzdem Zugang zu allen studienbeitragsfinanzierten Vorzügen.
Es handelt sich also um ein bei uns sehr kontrovers diskutiertes Thema, was sich auch in den Ergebnissen der „Umfrage zur Zufriedenheit mit der Verwendung der Studienbeiträge“ aus dem Jahr 2008 gezeigt hat. Hier wollten wir von Ihnen wissen, ob Sie eine Befreiung aufgrund besonderer Leistung wünschen und was denkbare Kriterien wären. Es konnte kein signifikantes Ergebnis erzielt werden (313 Studenten:„Ja“, 299 Studenten:„Nein“), und bei den Kriterien wurden überdurchschnittlich oft soziale Kriterien (Einkommen der Eltern etc.) genannt. Genau diese können wir aber leider nicht zugrunde legen.
Nichts desto trotz arbeitet das Dekanat gemeinsam mit Studierenden und Dozenten weiter an einem Modell, das eine gleichberechtigte Befreiung aufgrund besonderer Leistung ermöglicht. Die Philosophische Fakultät III wird ab dem WS 2009/2010 aufgrund besonderer Leistungen befreien.
Zunächst muss man ganz klar sagen: Wir als Fakultät können Sie nicht befreien, über die Befreiung entscheidet der Rektor. Allerdings hat die Fakultät laut § 6 der Studienbeitragssatzung ein Vorschlagsrecht. Gerade in den an unserer Fakultät beheimateten Fächern kommt dem Auslandsstudium eine große Bedeutung zu. Die Philosophische Fakultät III fühlt sich in besonderem Maße dem im Leitbild der Universität Regensburg verankerten Ziel verpflichtet, ihre Studiengänge auf Chancen und Anforderungen im internationalen Umfeld auszurichten. Wir sehen in der Wahrnehmung eines Auslandssemesters sowohl eine Zusatzqualifikation als auch einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung unserer Studierenden. Gleichzeitig wissen wir, dass ein Auslandssemester unsere Studierenden vor spezifische Herausforderungen und auch Belastungen stellt. Entsprechend fördert die Philosophische Fakultät III alle ihre Studierenden (mit Haupt- oder Unterrichtsfach an unserer Fakultät), die aus eigener Initiative ein Auslandssemester erfolgreich absolvieren, für diese Leistung mit einer Befreiung von der Entrichtung des Studienbeitrags für die Dauer eines Semesters. Voraussetzung ist, dass das Auslandsstudium gewisse Kriterien erfüllt, die in der Regelung der Philosophischen Fakultät III zur Befreiung aufgrund besonderer Leistung festgehalten sind. So müssen z.B. die im Ausland erbrachten Studienleistungen im Heimatstudiengang anrechenbar sein und dem Umfang der im Zielland üblicherweise zu erbringenden Studienleistungen (z.B. innerhalb des europäischen Hochschulraums 30 LP pro Semester) entsprechen. Es lohnt sich also für Sie , wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt bereits im Vorfeld entsprechend planen – einige Institute halten zu diesem Zweck Informationen über die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen online für Sie bereit (z. B. Institut für Anglistik und Amerikanistik; Institut für Romanistik). Die notwendigen Formulare, die Sie zusammen mit den übrigen Nachweisen Ihrem Antrag beifügen und im Dekanat abgeben müssen, finden Sie hier.
Diese Befreiungsregelung gilt ab dem WS 2009/2010.
Die Gesamteinnahmen aus Studienbeiträgen auf Hochschulebene werden den Fakultäten durch die Hochschulleitung nach Abzügen für den Sicherungsfond, für Projekte der zentralen Einrichtungen und zentrale Maßnahmen sowie für die Kosten der Erhebung zugewiesen. Der dabei angewandte Verteilungsschlüssel stellt auf Studienfälle bzw. Anteile von Studienfällen abzüglich der Befreiungsfälle ab.
Die Philosophische Fakultät III ist mit rund 4820 Studierenden (Stand: SS 2009) die größte Fakultät der Universität Regensburg. Entsprechend hoch ist die Summe der aufgrund oben geschildertem und in der Studienbeitragssatzung festgelegtem Verteilungsmodus verfügbaren Studienbeiträge an unserer Fakultät. Diese große Gesamtsumme wird auf Fakultätsebene jedes Semester neu vom Dekanat auf Basis gewichteter Studienfälle auf die sechs Institute sowie die wissenschaftliche Einrichtung Bohemicum verteilt. Damit erreichen wir, dass Sie als Studierende innerhalb Ihres Faches von Ihrem gezahlten Beitrag profitieren können und nicht für Kommilitonen des Nachbarfaches mitzahlen.
Sie sehen konkreten Handlungsbedarf und haben eine Idee, wie Ihre Studienbedingungen weiter verbessert werden können? Egal, ob es sich um ein bestimmtes Buch, eine Datenbank, ein zusätzliches Seminarangebot oder eine wünschenswerte Exkursion handelt: An der Philosophischen Fakultät III haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihren Verwendungsvorschlag einzubringen.
Ihre erste Anlaufstelle können Ihre gewählten studentischen Vertreter im Fakultätsrat sein, die außerdem auch stimmberechtigte Mitglieder der Studienbeitragskommission sind.
Online können Sie Ihren Verwendungsvorschlag in der eigens hierfür eingerichteten Fakulteria benennen und diskutieren, dies hat den Vorteil, dass Ihre Kommilitonen sich ebenfalls zu Ihrem Vorschlag äußern können.
Selbstverständlich können Sie auch direkt in Ihrer Fakultätsverwaltung (Dekanat) bei unserer Fakultätsassistentin, Frau Scharf (Tel.: 943-5530), zu den regulären Öffnungszeiten vorbeikommen und Ihren Wunsch oder Ihre Idee einbringen.
Und nicht zuletzt können Sie auch die Professoren in Ihren Fächern bzw. den Geschäftsführer des jeweiligen Instituts ansprechen und einen Verwendungsvorschlag machen, der dann an uns weitergeleitet wird.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Verwendung der Studienbeiträge an der Fakultät im halbjährlichen Rhythmus, also semesterweise, geplant wird. Insbesondere Personalangelegenheiten und damit Lehrangebote bedürfen daher einem halbjährigen Vorlauf und können nicht von heute auf morgen realisiert werden, während ein Buch verhältnismäßig schnell bestellt werden kann. Auch ist nicht jeder Verwendungswunsch automatisch finanzier- bzw. realisierbar, denn auch die Studienbeitragsmittel sind begrenzt.
Generell gilt: Als Fakultät können wir lediglich einen Vorschlag machen, wie die der Fakultät zugeteilten Studienbeitragsmittel ausgegeben werden sollen. Dabei handelt es sich um den berühmten Verwendungsvorschlag – und je plausibler und besser begründet dieser ist, desto größer ist auch seine Aussicht auf Erfolg. Über den gesamten Verwendungsvorschlag der Fakultät entscheidet die paritätisch besetzte Studienbeitragskomission. Diese setzt sich zusammen aus Dekan, Studiendekan und den beiden studentischen Vertretern. Es ist also in jedem Fall sinnvoll, wenn Sie sich bei Wünschen und Anregungen an Ihre studentischen Vertreter wenden.
Natürlich wäre es schön, neue ergonomische Stühle und Tische anzuschaffen, Beamer an alle zu verteilen und jedem Studenten seinen „personal professor“ zu Seite zu stellen. In der besten aller Welten. Selbstverständlich sind 500 Euro eine Menge Geld; und tatsächlich können wir auch einiges damit bewegen – aber für oben skizzierte Utopie reichen 500 Euro logischerweise nicht aus. Ein Studienplatz verursacht durchschnittlich gut 26.000 Euro Kosten im Semester. Ihr Studienbeitrag beträgt knappe 2% davon. Es liegt also in der Natur der Sache, dass man auch mit diesen 2% irgendwann an die realistischen Grenzen stößt. Deswegen ist es übrigens ein Studienbeitrag und keine Studiengebühr oder Vollfinanzierung. Und deshalb kommt hier nun die Priorisierung ins Spiel.
Rückenentlastende Stühle verbessern das Studium erheblich, vor allem in langen Bibstunden vor den Klausuren oder während der Hausarbeitszeit. Es gilt aber abzuwägen, welche Anschaffungen der Lehre am meisten förderlich sind. Sind es weitere Lehrveranstaltungen? Sind es ko-finanzierte Exkursionen? Eine umfassende Zeitschriftenbibliothek? Oder doch rückenentlastende Stühle und einbruchssichere Bibliotheksspinde? Bisher hat man sich an unserer Fakultät – die einige Massenfächer beherbergt – darauf verständigt, Baumaßnahmen und Innenausstattung von einer Finanzierung aus Studienbeiträgen auszuschließen, solange es sich nicht konkret um die Lehre bzw. ihre Verbesserung, sondern um eine Voraussetzung derjenigen handelt. Die studentischen Vertreter in den relevanten Entscheidungsgremien fordern hier den Einsatz staatlicher Mittel.
In der Philosophischen Fakultät III wird ein besonderer Fokus auf die Lehre gelegt. 80% der Studienbeiträge (an manchen Instituten 100%) werden für Lehrveranstaltungen, zusätzliche Betreuung und Tutorien ausgegeben. Sollten Sie aus Ihrer Sicht eher auf einige Lehrveranstaltungen verzichten und stattdessen neue Stühle haben wollen, dann können Sie sich jederzeit an Ihre studentischen Vertreter in der Studienbeitragskommission wenden oder sich an der enstprechenden Diskussion in der Fakulteria beteiligen. Wir werden uns darum kümmern!
Interessiert Sie, wohin an der Philosophischen Fakultät das ganze Geld fließt? Würden Sie gerne wissen, wie viele SHK’s oder Lehrkräfte beispielsweise in der Germanistik durch Studienbeiträge finanziert werden? Dann schauen Sie hier vorbei.
Birgit Schubert
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Telefon 0941 943-3010
Telefax 0941 943-1811
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