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Habilitation

Da die Einleitung des Habilitationsverfahrens vom Fakultätsrat beschlossen werden muss, ist es notwendig, dass die entsprechenden Unterlagen spätestens zwei Wochen vor der Sitzung des Fakultätsrates beim Dekanat abgegeben werden.

Einleitung des Habilitationsverfahrens

  1. Fakultät für Psychologie, Pädagogik und Sportwissenschaft

Dekanat

der Fakultät für Psychologie, Pädagogik und Sportwissenschaft

 

 

Psychologie
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