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Da die Einleitung des Habilitationsverfahrens vom Fakultätsrat beschlossen werden muss, ist es notwendig, dass die entsprechenden Unterlagen spätestens zwei Wochen vor der Sitzung des Fakultätsrates beim Dekanat abgegeben werden.
Einleitung des Habilitationsverfahrens
Birgit Schubert
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