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Habilitation

Da die Einleitung des Habilitationsverfahrens vom Fakultätsrat beschlossen werden muss, ist es notwendig, dass die entsprechenden Unterlagen spätestens zwei Wochen vor der Sitzung des Fakultätsrates beim Dekanat abgegeben werden.

Einleitung des Habilitationsverfahrens

  1. Fakultät für Psychologie, Pädagogik und Sportwissenschaft
Psychologie

Kontakt:

VA Birgit Schubert

PT 3.0.74

Tel.: 943 3010

Fax:  943 1811