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Bitte lesen Sie oben verlinkte Grundsätze sorgfältig durch und prüfen Sie im Vorfeld, ob ein Werkvertrag in Ihrem Fall anwendbar ist. Bei ausnahmsweisem Abschluss von Werkverträgen mit Bediensteten der Universität Regensburg sind die Vorschriften des Nebentätigkeitsrechts zu beachten!