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Der Fakultätsrat ist das oberste Entscheidungsgremium der Fakultät. Zusammen mit dem Dekan, der gleichzeitig Vorsitzender des Fakultätsrats ist, lenkt er die Geschicke der Fakultät. Der Fakultätsrat genehmigt sowohl Forschung als auch Lehre und kümmert sich darüber hinaus um neue Strukturen und Schwerpunkte der Fakultät. Die Mitglieder des Fakultätsrats werden alle zwei Jahre neu gewählt. Derzeit setzt er sich wie folgt zusammen: